Änderung bestehender Werbung, Anbringung von Werbung am Neubau, Erstellung von Fahnenmasten
Daten angezeigt aus Sitzung:
46. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 23.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauantrag für die Änderung bestehender Werbung, Anbringung von Werbung am Neubau, Erstellung von 2 x 3 Fahnenmasten mit einer Höhe von 12 m von Hanife Akyildiz auf Flst. 843/5, Gemarkung Neunstetten, Am Eichelberg 4, Bebauungsplan Nr. 14 GE-Gebiet Regmannsdorf II.
Rechtliche Würdigung
Gemäß Art. 57, Abs. 2, Nr. 6 BayBO sind Werbeanlagen mit einer freien Höhe bis 10 m, sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage, im Geltungsbereich einer städtebaulichen oder Satzung nach Art. 81, die Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Anlage enthält, wenn sie den Festsetzungen der Satzung entspricht, verfahrensfrei.
Auszug aus den Bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes Nr. 14, Gewerbegebiet Regmannsdorf II:
„2.4 Werbeanlagen sind grundsätzlich zulässig, dürfen jedoch nicht von der BAB A6 und von der Anschlussstelle aus sichtbar sein. Sämtliche Werbeanlagen bedürfen der Zustimmung der Stadt Herrieden.“
Der Stadtrat hat hierzu in seiner Sitzung am 03.05.2017 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I + II“ beschlossen und die Veränderungssperre Nr. 1 erlassen.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8
Datenstand vom 22.12.2017 08:00 Uhr