Neubau eines Einfamilienwohnhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 12.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 4.3

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Teil eines landwirtschaftlichen Anwesens von Andrè Hussi, auf Flst. 262, Gemarkung Elbersroth, Leuckersdorf 4.
An Stelle des einsturzgefährdeten Austragshauses, das 2013 abgebrochen wurde, soll ein Neubau auf den noch vorhandenen Grundmauern errichtet werden. Die vorhandene 3-Kammerkleinkläranlage mit Biologie ist anzupassen. 

Rechtliche Würdigung

Das Einzelgehöft, Leukersdorf 4, ist im Flächennutzungsplan als Außenbereich dargestellt.
Nach §§ 35 Abs. 1 BauGB
„Im Außenbereich sind Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist.“
Nach §§ 35 Abs. 4 BauGB
„Den nachfolgenden bezeichneten sonstigen Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes Nr.3 sind:

Nr. 2 die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter folgenden Voraussetzungen:
a) das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
b) das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf,
c) das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt und
d) Tatsache rechtfertigen die Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird;“

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.12.2017 08:08 Uhr