Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport
Daten angezeigt aus Sitzung: 60. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 27.02.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) | 60. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss | 27.02.2018 | ö | 5.3 |
Sachverhalt
Bauantrag
für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport von Michael Fenn und Theresa Sieber auf Flst. 686/6, Gemarkung Herrieden, im Bebauungsplan Ergänzung Nr. 15.1 „Schrotfeld“, Adolph-Kolping-Straße 18.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
- Drehung der Firstrichtung um ca. 30°
- Überschreitung der Baugrenze nach Nord-Ost um ca. 1,50 m² mit der Hauskante.
Für die beantragten Befreiungen wurde die Genehmigung in der BUL-Sitzung am 30.01.2018 in Aussicht gestellt. Die Dreiecksgaube entfällt und wird nunmehr als Schleppgaube ausgeführt.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für alle o.g. Befreiungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.04.2018 13:43 Uhr