Antrag auf Vorbescheid für Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  62. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 62. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 17.04.2018 ö 5.11

Sachverhalt

Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Florian Braun und Verena Schmidt, auf einer Teilfläche des Grundstückes Flst 1358/29, Gemarkung Herrieden, direkt angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 2 „Herrieden“. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Familie Schmidt. Eine formlose Bauvoranfrage wurde bereits in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 20.03.2018 gestellt. Der BUL-Ausschuss stellte die gemeindliche Einvernahme in Aussicht, wenn immissionsschutzrechtliche Belange nicht dagegenstehen und das Landratsamt Ansbach dem Bauvorhaben zustimmt. Ein Gespräch mit dem Landratsamt Ansbach hat bereits stattgefunden. Das Landratsamt benötigt zur weiteren Bearbeitung einen Antrag auf Vorbescheid.

Die Antragsteller orientieren sich mit ihrem Bauvorhaben an die in der Umgehung vorhandene Bebauung. Sämtliche anfallende Erschließungskosten sowie die Herstellungsbeiträge werden von den Antragstellern übernommen.
Zusätzlich sind die Antragsteller bereit, eine Grunddienstbarkeit in Form eines Klageverzichtes hinsichtlich der Immissionsschutzzone des angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebes eintragen zu lassen.

Rechtliche Würdigung

Bauvorhaben liegt außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 2 „Herrieden“ und weitgehend in der Immissionsausbreitungszone eines landwirtschaftlichen Betriebes.  

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme. Sämtliche anfallenden Erschließungskosten inkl. Herstellungsbeiträge sind von den Antragstellern zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2018 11:41 Uhr