Anlegung von Rasengittersteinen im BG 15.2 "Schrotfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 11.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 67. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 11.09.2018 ö 8

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Carports von Alexandra und Thomas Weiß, auf Flst. 683/69, Gemarkung Herrieden, im BG 15.2 „Schrotfeld“ wurde im Zuge der Baugenehmigung eine Pflasterung mit Rasengittersteinen für die Zufahrt gewährt. Die Pflasterung wurde jedoch um einiges ausgeweitet.
Die Ansicht ist im RIS hinterlegt. Die Verwaltung bittet den BUL-Ausschuss um seine Meinung, ob die Fläche so belassen werden kann (es wird hier der Anschein erweckt, dass die gepflasterte Fläche zur privaten Zufahrt gehört) oder wie im Bauantrag beantragt, dementsprechend reduziert werden muss. Gleichzeitig verweist die Verwaltung auf TOP 7 dieser Sitzung. Aus diesem geht hervor, dass der BUL-Ausschuss ohnehin für mehr Stellplätze plädiert.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss beschließt, dass die Abgrenzung des linken Baumes zur Zufahrt des Carports analog der anderen Baumabgrenzungen ausgeführt bzw. angepasst (begradigt) wird. Die Rasengittersteine, die auf Kosten des Angrenzers verlegt wurden, können belassen werden, sollen jedoch auf der rechten Seite bis zur Baumabgrenzung ergänzt werden. Auf den Rasengittersteinen, die nicht zur genehmigten Zufahrt zum Carport gehören, soll ein städtischer Parkplatz ausgewiesen (Aufbringung einer Markierung) werden. Der Angrenzer ist auf diese Änderungen  hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2018 14:57 Uhr