Übernahme des Elternbeitrages zur Kindertagesbetreuung


Daten angezeigt aus Sitzung:  70. Stadtratssitzung, 20.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 70. Stadtratssitzung 20.06.2018 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2012 wurde beschlossen, dass die Stadt Herrieden den Elternbeitrag für die Betreuung in einer Kindertagesstätte ab dem 4. kindergeldberechtigten Kind einer Familie übernimmt. Seit September 2013 werden Kinder in Herrieden nicht nur in Kindertagesstätten sondern auch in der Kindertagespflege betreut. Bisher hat die Stadt Herrieden den Elternbeitrag übernommen, wenn das 4. Kind in einer Kindertagesstätte (Kindergarten und Krippe) betreut wurde. Die Übernahme des Elternbeitrages ist auch in der Kindertagespflege wünschenswert. Die Kindertagespflege ist mit der Betreuung in der Krippe gleichzusetzen. Der Elternbeitrag für die Kindertagespflege wird vom Landratsamt Ansbach festgelegt. Der Beitrag ist niedriger (ca. 10 %) als der Krippenbeitrag. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass die Stadt Herrieden auch den Elternbeitrag für Kinder in der Kindertagespflege übernimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Ca. 1.300,00 €/Jahr/Kind

Beschluss

Die Stadt Herrieden übernimmt den Elternbeitrag ab dem 4. kindergeldberechtigten Kind einer Familie, das in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege (ab dem 1. Lebensjahr bis zur Einschulung) betreut wird. Der Elternbeitrag wird von der Stadt Herrieden ab der Antragstellung bzw. mit Beginn der Betreuung übernommen. Ausgeschlossen ist die Anschlussbetreuung in der Kindertagespflege nach dem Besuch einer Kindertagesstätte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.07.2018 12:47 Uhr