Stiftsbasilikakonzerte: Neue Regelung der GEMA Gebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus und Partnerschaften, 07.05.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Seit Jahresbeginn 2018 gilt eine neue Regelung, was die Aufführung von Musik in Pfarreien anbelangt. Ein bislang bestehender bundesweiter Rahmenvertrag ist laut Meldung der Deutschen Bischofskonferenz seitens der GEMA mit Wirkung zum 1. Januar gekündigt worden. (Der Bericht vom 8.4.2018 ist im RIS hinterlegt)
Jede Pfarrei muss Veranstaltungen (z.B. Stiftsbasilikakonzerte) der GEMA melden – und meist auch selbst bezahlen.
Dadurch wird das Defizit bei der Abrechnung der Stiftsbasilikakonzerte höher und die Abrechnung am Jahresende beinhaltet noch nicht die GEMA-Gebühren, die in der Regel erst ein Jahr später berechnet werden. Für 2018 können wir die Eintrittspreise aufgrund der Erhöhung nicht mehr angleichen.

Datenstand vom 12.07.2018 15:36 Uhr