Vertrag für Neujahrskonzert - Erhöhung des Honorars
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus und Partnerschaften, 10.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Von der Erzgebirgischen Theater- und Orchester GmbH aus Annaberg-Buchholz haben wir den Vertrag für unser nächstes Neujahrskonzert am 06.01.2019 um 17:00 Uhr in der Aula der Grund- und Mittelschule erhalten. Die Orchestermanagerin, Frau Elena Iossifova, teilt uns hier eine Preiserhöhung mit. Das Honorar ist von 3.000,-- Euro auf 3.500,-- Euro und die Fahrtkosten von 550,-- Euro auf 570,-- Euro gestiegen. Das ergibt eine Erhöhung von 520,-- Euro.
Als Begründung gibt sie die gestiegenen Verlagskosten für das benötigte Notenmaterial, höhere Solistenkosten und gestiegene Personalkosten für Orchesteraushilfen an.
Eine Erhöhung der Eintrittspreise um 1,-- Euro erfolgte erst beim letzten Konzert am 06.01.2018 (293 Besucher – trotz Erhöhung ergab die Abrechnung ein Defizit von 439,90 Euro).
Finanzielle Auswirkungen
Die anfallenden Kosten sind im Haushaltsjahr 2019 unter HHST.: 1.3320 zu veranschlagen.
Beschluss
Der Ausschuss beschließt, die Preiserhöhung zu akzeptieren und den Vertrag für das Neujahrskonzert am 6.1.2019 mit der Erzgebirgischen Theater- und Orchester GmbH abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.10.2018 08:29 Uhr