Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Nebengebäude als Austragshaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  70. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 23.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 70. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2018 ö 5.2

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 11.09.2018 beraten:
„Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und einem Nebengebäude als Austragshäuschen von Sandra und Maximilian Steinhöfer, auf Flst. 785/5, Gemarkung Rauenzell, Veldener Straße 17.

Die Erschließung ist gesichert. Die Anschlüsse zum eigenen Grund sowie die Zufahrt zum Grundstück muss auf eigene Kosten erfolgen. Die Kanal- und Wasseranschlussbeiträge sind zu entrichten.

Die Verwaltung schlägt vor, dass im Hinblick eines späteren Ausbaues des Flurweges, Flst. 786, das Wohngebäude in gleicher Flucht wie die vorhandenen Wohnhäuser zu errichten.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme. Sämtliche anfallenden Erschließungskosten sind vom Bauherrn zu übernehmen. Die Anschlussbeiträge für Grundstücksfläche und Geschossfläche sind in vollem Umfang zu entrichten. Die Zufahrt muss über die Wendeplatte und auf eigenen Grund erfolgen. Die Gebäudefluchtlinie der vorhandenen Wohnhäuser ist einzuhalten.“

Familie Steinhöfer stellt nunmehr einen neuen Antrag und bittet diesen Beschluss zu überdenken.

Folgende neue Gründe werden angeführt:
  • Zusätzliche Flächenversieglung
  • Im V+E Plan ist keine Gebäudefluchtlinie bzw. keine Baulinie vorgegeben
  • Bestehender ökologisch wertvoller Baumbewuchs müsste entfernt werden
  • Nachbargrundstück ist nicht über dem Wendehammer erschlossen, sondern über eigene befestigte Zufahrt (Flurbereinigungsweg)
  • Familie Steinhöfer würde die Zufahrt auf eigene Kosten befestigen
  • Zuwegung zum Austragshaus wäre besser gesichert, Zuwegung über eigenes Grundstück ist schwieriger
  • Abstand von 5 m zur Straße ist gegeben und der Einbau einer automatischen Garagentoröffnung ist vorgesehen

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich des Ortsteils Rauenzell und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt aufgrund des neuen Sachverhaltes dem Bauantrag zu. Eine Vereinbarung hinsichtlich der Erschließung (Zufahrt) ist mit dem Antragsteller abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2018 14:16 Uhr