Neukalkulierte Verrechnungssätze der städtischen Bauhofbediensteten


Daten angezeigt aus Sitzung:  75. Stadtratssitzung, 17.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 75. Stadtratssitzung 17.10.2018 ö 6

Sachverhalt

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat bei seiner letzten überörtlichen Prüfung moniert, dass die Bauhofleistungen unvollständig verrechnet werden sollen.
Der städtische Bauhof erbringt Leistungen als Hilfsbetrieb der Verwaltung unter anderem für die kostenrechnenden Einrichtungen i.S. des § 12 KommHV-Kameralistik (Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung) und gelegentlich auch für kostenerstattungspflichtige Dritte (z.B. Reparaturen nach Sachbeschädigungen). Grundsätzlich sollen Bauhofleistungen zu Selbstkosten weiterverrechnet werden. Auf die von der Personalstelle gemeldeten Bruttopersonalkosten ist gemäß einem Hinweises des BKPV´s ein pauschalierter Gemeinkostenzuschlag von 18 %, der insbesondere die Kosten der Verwaltung des Bauhofs, die Kosten für Betrieb, Unterhalt und die kalkulatorischen Gebäudekosten abdecken soll, einzukalkuli eren.
Der bisherige Verrechnungssatz beträgt 31,00 €/h. Die Durchschnitts-Bruttopersonalkosten je Stunde aller Bauhofbeschäftigten für 2017 betrugen 33,03 €/h. Hierzu ist der vom BKPV geforderte 18 %ige Gemeinkostenzuschlag i.H.v. 5,95 € hinzuzurechnen, so dass sich ein neuer Verrechnungssatz von 38,98 €/h, gerundet 39,00 €/h, ergibt.

Rechtliche Würdigung

§ 12 KommHV-Kameralistik

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Verrechnungssatz für Leistungen der Mitarbeiter des städtischen Bauhofes ab dem 01.01.2019 auf 39,00 €/ h festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.03.2019 14:01 Uhr