Zuführung zur Sonderrücklage; Außerplanmäßige Ausgabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
Finanz- und Personalausschuss, 22.11.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie in der Stadtratssitzung vom 06.11.2018 im Rahmen der Bekanntgabe des Haushaltszwischenberichts mitgeteilt, verlief das bisherige Wirtschaftsjahr für die Stadt Herrieden erfreulich gut. Die geplante Schuldenaufnahme musste aufgrund der positiven Entwicklung im Bereich der Steuereinnahmen nicht erfolgen. Aufgrund der diesjährigen hohen Steuereinnahmen und der daraus im übernächsten Jahr entstehenden höheren Umlagebelastung (Kreisumlage) empfiehlt die Kämmerei den derzeitigen Liquiditätsspielraum zu nutzen und eine außerplanmäßige Zuführung zur Sonderrücklage in Höhe von 250.000 € durchzuführen. Die Sonderrücklage befindet sich außerhalb des Haushaltes und beträgt derzeit 2.224.195,46 €.
Rechtliche Würdigung
§ 20 Abs. 1 KommHV
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 91.00.9103 außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 250.000 €
Beschluss
Der FPA-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der außerordentlichen Ausgabe „Zuführung zur Sonderrücklage“ in Höhe von 250.000 € zuzustimmen. Die Sonderrücklage befindet sich außerhalb des Haushaltes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.01.2020 18:04 Uhr