Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rauenzell-Mitte" mit integriertem Grünordnungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  81. Stadtratssitzung, 13.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 7

Sachverhalt

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Stärkung der Innenentwicklung durch die Schaffung von Wohnbaufläche. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß Stadtratsbeschluss vom 21.02.2018 nach § 13a BauGB als sogenannter „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ und wird demzufolge im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Für die Bebauungsplanaufstellung ist im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 13a Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 BauGB keine Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (strategische Umweltprüfung) erforderlich.
Um eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB.

Der vom Planungsbüro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe erarbeitete Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rauenzell-Mitte“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 21.02.2018 lag in der Zeit vom 16.03.2018 bis 16.04.2018 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Mit Schreiben vom 14.03.2018 und Frist bis 16.04.2018 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls am Verfahren beteiligt.
Sowohl die Öffentlichkeit / Bürger als auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatten Gelegenheit, Stellungnahmen (Anregungen, Bedenken und Hinweise) zur Planung schriftlich vorzubringen. Im Rahmen dieser Beteiligungen kam es zu Anregungen und Einwendungen. Diese wurden zusammengefasst und Abwägungsvorschläge formuliert.

Beschluss

Der Stadtrat erhebt die vorliegenden Abwägungsvorschläge (Stand: 13.03.2019) zu den eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
BBP_7 Rauenzell Mitte_Abwägung_VE (.pdf)

Datenstand vom 04.04.2019 09:52 Uhr