Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 für die Feuerwehr Elbersroth


Daten angezeigt aus Sitzung:  82. Stadtratssitzung, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 82. Stadtratssitzung 03.04.2019 ö 11

Sachverhalt

Im Haushalt 2019 ist ein Betrag von 75.000 € für den Kauf eines gebrauchten Löschgruppenfahrzeugs LF 8 (alte Norm) oder LF 10 (neue Norm) für die Feuerwehr Elbersroth veranschlagt. Das alte Löschgruppenfahrzeug LF 8 der Feuerwehr Elbersroth hat noch TÜV bis April 2020. Der TÜV-Prüfer hat bereits angekündigt, dass das alte Fahrzeug keinen TÜV mehr erhalten wird. Der Zustand des Fahrzeugs gibt dies nicht mehr her.
Die Feuerwehr Elbersroth und die Verwaltung haben sich nach gebrauchten Fahrzeugen umgesehen. So wurde beispielsweise ein 18-jähriges Fahrzeug ohne Beladung für 92.000 € angeboten. Andere Gebrauchtwagenhändler hatten für den Finanzrahmen bis 75.000 € gar kein Fahrzeug vorrätig. Unter diesen Umständen macht der Kauf eines gebrauchten Löschgruppenfahrzeugs für die Feuerwehr Elbersroth betriebswirtschaftlich keinen Sinn.
Ein Neufahrzeug bzw. ein Vorführfahrzeug wird mit Beladung auf ca. 260.000 € brutto Investition geschätzt. Die staatliche Förderung beträgt 73.500 €. So berechnet sich ein Aufwand von ca. 186.500 € für ein maximal einjähriges Fahrzeug.

Grundsätzlich definiert das Merkblatt zur Feuerwehrbedarfsplanung (erarbeitet von Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, der Kommunalen Spitzenverbände, des Landesfeuerwehrverbandes, der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) zur Ermittlung der feuerwehrtechnischen Mindestausrüstung im abwehrenden Brandschutz folgendes standardisiertes Schadensereignis:
Brand im 2. Obergeschoss (hier ist jedes Haus mit 1 ½ geschossiger Bauweise betroffen) eines mehrstöckigen Wohnhauses, es besteht die Tendenz, dass sich der Brand weiter ausweitet,
der Treppenraum als erster Rettungsweg ist bereits verraucht und
die rechtzeitige Alarmierung der Feuerwehr ist erfolgt.

Die Mindestausstattung einer Feuerwehr „beim Ersteinsatz im Brandschutz“ bei dem vorher genannten Schadensereignis sollte gemäß dem Merkblatt zur Feuerwehrbedarfsplanung aus folgenden Einsatzmitteln bestehen, um die nach Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes gesetzlich geforderte wirksame Hilfe innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten einleiten zu können:

  • vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte (Pressluftatmer),
  • 500 Liter Löschwasser – auf dem Fahrzeug mitgeführt,
  • vierteilige Steckleiter,
  • feuerwehrtechnische Beladung zur Vornahme zweier C-Rohre im Innenangriff.

Diese Einsatzmittel sind auf einem Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W), einem Mittleren Löschfahrzeug (MLF) sowie auf Löschgruppenfahrzeugen (LF10, LF20, HLF20) verlastet.
Daraus ergibt sich, dass das TSF-W (kleinstes wasserführendes Fahrzeug) oder das MLF für dieses Einsatzsenario die Mindestfahrzeugausstattung für eine Ortsfeuerwehr darstellt, sollte die Hilfsfrist von 10 Minuten nicht durch eine andere Feuerwehr abgedeckt werden können.
Sollte nur ein TSF-W oder ein MLF bei einer Feuerwehr stationiert sein, so muss gemäß dem genannten Merkblatt zur Feuerwehrbedarfsplanung innerhalb von 15 Minuten mindestens ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 am Einsatzort eintreffen.

Aus diesen Gründen ergibt sich für die Feuerwehr Elbersroth grundsätzlich nur der Bedarf eines TSF-W bzw. eines MLF.

Da jedoch bereits ein Löschgruppenfahrzeug LF 8 (alte Norm, damals beim Kauf kleinstes Löschgruppenfahrzeug) am Standort Elbersroth steht, kann auf Grund des Bestandsschutzes für die Feuerwehr Elbersroth ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (neue Norm, hat die alte Norm LF 8 ersetzt) begründet werden. Die finanzielle Differenz zwischen den beiden Fahrzeugen TSF-W und LF 10 liegt bei 70.000 Euro (Mehraufwand beim LF 10).
Der Bedarf eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 findet aufgrund telefonsicher Anfrage auch die Zustimmung des Kreisbrandrates. Im noch zu beschließenden Investitionsplan der Feuerwehren der Stadt Herrieden (2019-2025) sowie im Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans haben die Kommandanten in ihrer Besprechung mit der Verwaltung das LF 10 berücksichtigt.

Die Lieferzeit für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 beträgt derzeit ca. zwölf Monate. Unter Berücksichtigung, dass das alte Fahrzeug nur noch bis April 2020 TÜV hat, sollte ein Neufahrzeug/Vorführfahrzeug in diesem Jahr ausgeschrieben werden. Die Lieferzeit für ein TSF-W ist in etwa gleich oder gar noch bis zu 2 Monaten länger.

Die Haushaltsbelastung wäre auf Grund der Lieferzeit erst in 2020, d.h. dass der Haushaltsansatz in 2019 von 75.000 € nicht für die Feuerwehr Elbersroth benötigt wird. Im Haushalt 2020 könnte der Haushaltsansatz entsprechend der europaweiten Ausschreibung veranschlagt werden.
Bei Lieferschwierigkeiten oder anderweitigen Verzögerungen kann es sein, dass für die Zeit ab Mai 2020 bis zur tatsächlichen Indienststellung des neuen Fahrzeugs ein Leihfahrzeug notwendig wird. Dies soll bei der Ausschreibung auch entsprechend berücksichtigt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Haushalt 2020
HHSt. 1300.9350: 260.000 €
HHSt. 1300.3610: 73.500 €

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 für die Feuerwehr Elbersroth zu und beauftragt die Verwaltung die Ausschreibung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2019 08:24 Uhr