Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  88. Stadtratssitzung, 24.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 88. Stadtratssitzung 24.07.2019 ö 6

Sachverhalt

Die Kommandanten der Feuerwehren der Stadt Herrieden sowie die Verwaltung haben seit 2016 intensiv an dem Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Herrieden gearbeitet. Der federführende Kommandant, Stefan Beckenbauer, und Herr Baumgärtner stellen den erarbeiteten Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans vor.
Der Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans wurde in einer Sitzung der Arbeitsgruppe am 06.06.2019 für Fahrzeugbeschaffungen bereits vorberaten. Zusammengefasst kommt die Arbeitsgruppe zu folgenden Ergebnissen:
  • Der Feuerwehrbedarfsplan soll nach dem aktuell gültigen Merkblatt zur Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern (erarbeitet von Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, der Kommunalen Spitzenverbände, des Landesfeuerwehrverbandes, der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) entworfen werden.
  • Die Schutzzieldefinition der Stadt Herrieden lautet: „Innerhalb der 10-Minuten-Hilfsfrist soll jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle durch eine Feuerwehr mit mindestens der geforderten Mindestausstattung gemäß dem Merkblatt zur Feuerwehrbedarfsplanung zu erreichen sein. Überörtliche Hilfen durch Nachbarfeuerwehren werden berücksichtigt.“

Der Feuerwehrbedarfsplan im Entwurf, der Investitionsplan sowie das Sitzungsprotokoll der Arbeitsgruppe für Fahrzeugbeschaffung sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem vorgestellten Feuerwehrbedarfsplan samt Schutzzieldefinition und dem Investitionsplan 2019-2025 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Arbeitskreis Fahrzeugbeschaffung wg Feuerwehrbedarfsplan (.pdf)
Feuerwehrbedarfsplan Stadt Herrieden Feuerwehr Herrieden (.pdf)
Investitionsplan bis 2025_nach Beschluss des Stadtrates (.pdf)

Datenstand vom 29.10.2019 15:47 Uhr