Zuschussantrag der DAV (Sektion Herrieden) und der Herrieder Aquathleten - Kauf eines Mähgerätes zur Pflege des Mountainbike Parcours
Daten angezeigt aus Sitzung:
94. Stadtratssitzung, 15.01.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der DAV (Sektion Herrieden) und die Herrieder Aquathleten beabsichtigen zur Pflege des Mountainbike Parcours an der Bärenlochhütte ein Mähgerät zu erwerben. Es wird ein Mähgerät benötigt, welches in Hanglagen und schwierigem Gelände eingesetzt werden kann.
Die Gesamtkosten der Anschaffung belaufen sich auf ca. 11.000 €.
Die Vorstände der beiden Vereine bitten die Stadt Herrieden, die geplante Anschaffung mit 50 % der Gesamtkosten zu bezuschussen.
Der Zuschussantrag ist im RIS hinterlegt.
In der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden ist geregelt, dass die Stadt Herrieden Geräte, welche zum Unterhalt der Sportflächen benötigt werden, mit 10 % der Anschaffungskosten bezuschusst.
Bei der von den beiden Vereinen zu pflegenden Fläche handelt es sich um ein öffentlich zugängliches Sportgelände, welches als Sportplatz gewidmet ist. Der Mountainbike Parcours kann nicht nur von Vereinsmitgliedern, sondern von jedermann genutzt werden. Daher kann sich die Verwaltung vorstellen, in diesem speziellen Fall einen Zuschuss in Höhe von 33 % zu gewähren und von der grundsätzlichen Zuschusshöhe von 10 % abzuweichen. In der Vergangenheit wurde den Ski- und Wanderfreunden Birkach-Elbersroth zum Kauf eines Loipenspurgeräts ebenfalls ein Zuschuss in Höhe von 33 % gewährt.
Da der Zuschussantrag nach dem 15.10.2019 (Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen zur Berücksichtigung im kommenden Haushalt) eingereicht wurde, kann der Förderantrag erst im Haushaltsjahr 2021 berücksichtigt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsjahr 2021: HHSt.: 5500.9880 33
% aus 11.000 € brutto 🡺 3.630 € brutto
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister schlägt vor, dass noch Gespräche mit den Vereinen geführt werden, um zu prüfen, ob dieses Gerät gemeinschaftlich genutzt werden kann.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt einem Zuschuss i.H.v. 33 % der Gesamtkosten, d.h. 3.630,00 € brutto, für die Anschaffung eines Mähgerätes, zu. Der Zuschuss wird nach Vorlage der Rechnung und Genehmigung des Haushaltes 2021 ausbezahlt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Dokumente
Zuschussantrag (.pdf)
Datenstand vom 06.02.2020 08:58 Uhr