Rücknahme der Aufhebung der Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Burgoberbach an die Stadt Herrieden
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Stadtratssitzung, 22.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit der Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben von Standesämtern und zur Verteilung der Kosten wurden die Standesamtsaufgaben der Gemeinde Burgoberbach im Rahmen der sogenannten „kleinen Übertragung“ seit dem 01.03.2012 auf die Stadt Herrieden übertragen. Mit Beschluss vom 25.09.2019 ist auf Wunsch der Gemeinde Burgoberbach der Aufhebung der Aufgabenübertragung der Standesamtsaufgaben der Gemeinde Burgoberbach an die Stadt Herrieden zum 31.12.2020 zugestimmt worden. Die Aufhebung der Kooperation betrifft sowohl das Standesamtswesen als auch das Archiv des Standesamtes.
Auf Grund der aktuellen Coronalage bittet jedoch die Gemeinde Burgoberbach um eine Rücknahme der Aufhebung der Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Burgoberbach an die Stadt Herrieden und um Verlängerung der Kooperation bis zum 31.12.2021. Somit wird das Standesamt Burgoberbach bis zum 31.12.2021 weiterhin vom Standesamt Herrieden betreut.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Rücknahme der Aufhebung der Aufgabenübertragung der Standesamtsaufgaben (einschließlich Archiv) der Gemeinde Burgoberbach an die Stadt Herrieden bis zum 31.12.2021 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.09.2020 09:40 Uhr