Gebührenkalkulation Abwasserentsorgung für den Zeitraum 2021 - 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Stadtratssitzung, 09.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 5

Sachverhalt

Für die kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung sind kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren, zu erheben. Da Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen. Für den vierjährigen Kalkulationszeitraum (2021 bis 2024) beauftragte die Stadt Herrieden das Büro Heyder & Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, Tübingen, mit der Erstellung der Gebührenkalkulation Abwasser (Schmutz- und Regenwasser). Das Büro hatte bereits die vorangegangenen Gebührenkalkulationen durchgeführt. Die Gebührenerhöhung hätte bereits zum 01.01.2020 erfolgen müssen.

Der bis 31.12.2020 geltende Abwasserpreis pro Kubikmeter beträgt 3,17 €.



Aufgrund der unter TOP 5 dargelegten Kalkulation erlässt der Stadtrat folgende Satzung:

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden (BGS-EWS) vom 30.09.2004  
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Stadtrat von Herrieden folgende Satzung:
Art. 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden vom 30.09.2004 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 11/2004) in der Fassung vom 19.03.2008 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 04/2008 vom 10.04.2008), zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2015 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 26/2015 wird wie folgt geändert:
                       
       § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
     
Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

Die Gebühr beträgt
ab 01.01.2021         3,22 € pro Kubikmeter Abwasser,
ab 01.01.2023         3,26 € pro Kubikmeter Abwasser.

Art. 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.

Herrieden, den 9. Dezember 2020
Stadt Herrieden
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin
 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt auf Basis der dargelegten Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2024

  1. ab 01.01.2021 einen Abwasserpreis pro Kubikmeter von 3,22 € (ohne Ausgleich der Unterdeckung der vorangegangenen Jahre),
  2. ab 01.01.2023 einen Abwasserpreis pro Kubikmeter von 3,26 € (mit teilweisem Ausgleich der Unterdeckung der vorangegangenen Jahre)

und die im Sachverhalt stehende Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Herrieden_GBK-AW-2021-2024_3-12-2020 (.pdf)

Datenstand vom 14.01.2021 09:10 Uhr