Umnutzung ehem. Lager- u. Bürogebäude in "Mehrgenerationen Wohnen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 01.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 8. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 01.12.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der BV-Ausschusssitzung am 20.10.2020 beraten:
 
„Antrag auf Vorbescheid für die Umnutzung und Erweiterung des ehemaligem Lager- und Bürogebäudes in „Mehrgenerationen Wohnen“ durch die Fa. Kehrberger Kreativbau GmbH WohnenPlus auf Flst. 959/5, Gemarkung Herrieden, Steinweg 3-5.
 
Durch die Umnutzung und Erweiterung entstehen ca. 46 Wohnungen mit Größen von 60 m² bis 150 m². Derzeit sind in der Tiefgarage 41 und oberirdisch 16 Stellplätze vorhanden.
Der Antragsteller stellt das Bauvorhaben in der Sitzung vor.

Diskussionsverlauf:

Bürgermeisterin Jechnerer erkundigt sich bei Herrn Kehrberger, ob Bereitschaft besteht sich mit den angrenzenden Nachbarn an einen runden Tisch zu setzen um mögliche Bedenken im Voraus zu diskutieren bzw. ausschließen zu können. Gleichzeitig bittet das Gremium Herrn Kehrberger, dass eine Sonnenstudie, ein Plan mit Sichtachsen sowie ein Plan mit ausreichenden Stellplätzen vorgelegt wird. Herr Kehrberger wird dies mit seinen Architekten erarbeiten und vorlegen.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der BV-Ausschuss begrüßt das Vorhaben und stellt die gemeindliche Einvernahme in Aussicht. Abgewartet werden soll jedoch die Stellungnahme des Landratsamtes (§ 34 BauGB/Bebauungsplan).“

Die Unterlagen zur Sonnenstudie, zu den Sichtachsen und zu den Stellplätzen werden in der Sitzung vorgestellt.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im überplanten Bereich des Bebauungsplans Nr. 21 „Steinweg“ mit der Zweckbestimmung „Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel“. Zur Umsetzung des vorgenannten Bauvorhabens ist der Bebauungsplan Nr. 21 „Steinweg“ aufzuheben. Die Fa. Kehrberger Kreativbau GmbH WohnenPlus ist derzeit mit dem Landratsamt Ansbach im Gespräch ob eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) eine Genehmigung erteilt werden kann oder eine neue Überplanung mit einem Bebauungsplan erfolgen muss.

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen, wenn folgende Anregungen aus der Nachbarbeteiligung bei den Planungen berücksichtig werden:
  • Die Zahl der Stellplätze werden entsprechend der aktuell verabschiedeten Stellplatzsatzung nachgewiesen
  • Die verkehrliche Erschließung wird für das gesamte Quartier anwohnerverträglich gestaltet (vorausschauende Planung)
  • Die Höhe des geplanten Gebäudes orientiert sich am Bestand (ggf. Verzicht auf Staffelgeschoss)
  • Nach Norden hin erfolgt eine Eingrünung des Grundstückes durch Hecken- und Baumpflanzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2021 12:06 Uhr