Ergänzung der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Stadtratssitzung, 05.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 16. Stadtratssitzung 05.05.2021 ö 4

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales am 16.03.2021 beraten:
„Die Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden wurde aufgrund des Auftrages aus der Stadtratssitzung vom 13.01.2021 überarbeitet. Die bisherige Zuschussrichtlinie war zu sehr auf die Förderung der Sportvereine ausgerichtet. Dem im RIS hinterlegten Entwurf wurde dies abgeändert, so dass nun alle Vereine Zuschussanträge entsprechend der Zuschussrichtlinie stellen können. 
Die vorgenommenen Veränderungen sind im Text der Zuschussrichtlinie mit roter Farbe hinterlegt. 

Darüber hinaus regt die Verwaltung folgende Ergänzung der Zuschussrichtlinie an:
Um vorrangig die Ortsteile zu stärken, gewährt die Stadt Herrieden zur Errichtung eines Marktautomaten in einem Ortsteil bis zu 50% jedoch max. 6.000 Euro der Investitionskosten. Der Antragsteller muss im Vorfeld sämtliche zur Verfügung stehende anderweitige Fördermöglichkeiten nutzen und dies nachweisen. Diese Fördermittel werden vor Ermittlung der Zuschusshöhe durch die Stadt in Abzug gebracht. Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass der Bau- und Verkehrsausschuss den Marktautomaten in Anbetracht der Anzahl der bereits vorhandenen Automaten im jeweiligen Ortsteil und den gewählten Standort für sinnvoll erachtet. 
Eine Bewilligung erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.“

Wegen der unerlaubten Wirtschaftsförderung bei der Bezuschussung von Verkaufsautomaten wurde Herr Ekkehard Schwarz, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Ansbach, kontaktiert.
Auf die Frage, ob es sich hierbei um eine unerlaubte Wirtschaftsförderung handeln könnte, hat er dies mit der Begründung verneint, dass die maximale Förderung so gering ist und weit unter einer ihm nicht bekannten Bagatellgrenze liegt.
Bei einer von ihm besuchten Veranstaltung wurden hier immer Summen im mehrstelligen Millionenbereich genannt.
Somit hat Herr Ekkehard Schwarz keine Bedenken, diesen Punkt in die Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden aufzunehmen. 
Der Entwurf der Zuschussrichtlinie vom 16.03.2021 ist im RIS hinterlegt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales fasste folgende Beschlüsse:
Beschluss 1:
Der KSS-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, unter Vorbehalt der Prüfung der unerlaubten Wirtschaftsförderung, folgende Ergänzung in die Zuschussrichtlinie aufzunehmen:

               Marktautomat für regionale und/oder faire Lebensmittel:
Um vorrangig die Ortsteile zu stärken, gewährt die Stadt Herrieden zur Errichtung eines Marktautomaten für regionale und/oder faire Lebensmittel bis zu 50 % jedoch max. 6.000 Euro der Investitionskosten. Jedoch muss der Antragsteller im Vorfeld sämtliche zur Verfügung stehende anderweitige Fördermöglichkeiten nutzen und dies nachweisen. Diese Fördermittel werden vor Ermittlung der Zuschusshöhe durch die Stadt in Abzug gebracht.
Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass der Bau- und Verkehrsausschuss, nach angemessener Standortanalyse (Automatendichte und Sortiment), den gewählten Standort für sinnvoll erachtet.
Außerdem muss der Automat 6 Jahre betrieben werden. Wird dies nicht eingehalten, müssen die Fördergelder anteilig zurückgezahlt werden.
Eine Bewilligung erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.“

Beschluss 2:
Der KSS-Ausschuss stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden zu und empfiehlt dem Stadtrat, diesen ebenfalls zuzustimmen.“

Beschluss 1

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des KSS-Ausschusses (siehe Beschluss 2), jedoch ohne Aufnahme der Förderung für Marktautomaten, an. Über die Förderung für Marktautomaten wird gesondert abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt, sich der Empfehlung des KSS-Ausschusses (siehe Beschluss 1) an. Folgender Satz soll noch aufgenommen werden: „Eine Gewährung der Förderung erfolgt im jeweiligen Ortsteil vorrangig an Vereine.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Beschlussvorschlag ist abgelehnt.

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt die Bewilligung des Zuschusses für die Errichtung eines Marktautomaten ohne Vorrang an Vereine.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 12

Dokumente
Entwurf Neue Zuschussrichtlinei 22.04.2021-1 (.pdf)

Datenstand vom 08.07.2021 08:13 Uhr