Teil-Nutzung der Herrieder Breitbandinfrastruktur durch die Fa. Bisping & Bisping


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Stadtratssitzung, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 11

Sachverhalt

Das Unternehmen Bisping & Bisping hat die Erschließung eines Teilbereiches in der Stadt Feuchtwangen (OT Lichtenau, Oberahorn, Zumberg und Thürnhofen für ca. 100 Haushalte) übernommen. Um derzeit, aufgrund des geringen Umfanges der Maßnahme, keine größere Infrastruktur-Maßnahmen (POP) stemmen zu müssen, fragt das Unternehmen an, ob wie bereits 2019 bei der Breitbanderschließung der Gemeinde Wieseth, eine Nutzung freier Kapazitäten des POPs gegen Gebührenbeteiligung von Seiten der Stadt Herrieden vorstellbar ist. Der mit dem Unternehmen abgeschlossene Pachtvertrag beinhaltet dazu keine Regelung. Analog der Vorgehensweise in Wieseth wird die Verbindungsleitung und das passive Glasfasernetz im Teilgebiet Feuchtwangen durch Bisping & Bisping gebaut. Es musste deshalb für den Anschluss Wieseth eine separate Vergütungsregelung außerhalb des Pachtvertrages gefunden werden. Eine Beeinträchtigung bzw. Kapazitätseinschränkung des passiven Netzes und des POPs ist nach Mitteilung des Unternehmens auch bei Realisierung des bestehenden Masterplanes für Herrieden ausgeschlossen. 

  

Finanzielle Auswirkungen

Ca. 960,00 € Einnahmen p.A. 

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Gebührenvereinbarung in der Form zu, dass die Breitbandversorgung Feuchtwangen pro Anschluss mit 0,80 Euro pro Monat zuzüglich Mehrwertsteuer abgerechnet wird.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 02.12.2021 10:05 Uhr