Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses, 04.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ziel dieser Initiative ist es, die Artenvielfalt auf städtischen Flächen im Einvernehmen mit den Pächtern zu fördern.
In der Stadtratssitzung vom 25. November 2020 hat der Stadtrat einen Klimaschutzfahrplan verabschiedet. Der Klimaschutzfahrplan verfolgt unter anderem folgende Ziele:
- Förderung und Schutz der Biodiversität
- Beteiligung der Bevölkerung, Unternehmen, Landwirtschaft sowie weiterer Akteure
Eine Verpachtung städtischer Grün- und Ackerflächen nach den Prinzipien von „fairpachten“ wird diesen beiden Zielen gerecht. Einerseits wird ein Beitrag zur Förderung und zum Schutz der Biodiversität geleistet. Andererseits geschieht dies im Schulterschluss mit der Landwirtschaft.
Folgendes Verfahren wird daher empfohlen:
- Künftig werden die Pachtpreise für städtische Grün- und Ackerflächen um 15% reduziert.
- Dafür verpflichten sich die Pächter je nach Maschinenausstattung, Betriebszweig, usw. eine artenschutzrelevante Maßnahme aus folgendem Maßnahmenkatalog umzusetzen:
GRÜNLAND
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- Naturverträgliche Wiesennutzung: z. B. eine Mahd von innen nach außen sowie eine maximal dreimalige Mahd mit dem Stehenlassen von Wieseninseln (5% der jeweiligen Fläche wird erst beim nächsten Mal gemäht).
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- Maßvolle Weidenutzung (mit z. B. 0,5 bis 1,6 GVE/ha).
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ACKERBAU
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- Blühende Äcker für die Biogaserzeugung (Erosionsschutz, Humusaufbau, Insekten- und Niederwildlebensraum durch mehrjährige Mischungen statt Biogas-Mais). KULAP geht gleichzeitig, da durch die 15 % Reduzierung des Pachtzinses keine Doppelförderung entsteht. Greening / ÖVF-Nutzung!
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- Mehrjährige Blühstreifen (Blütenangebot und Lebensraum, auch im Winter). KULAP geht gleichzeitig, da durch die 15 % Reduzierung des Pachtzinses keine Doppelförderung entsteht. Greening / ÖVF-Nutzung!
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- „Mischfruchtanbau“ mit einem Leguminosenpartner oder „Untersaat“ Getreide mit einer blühenden Untersaat (Untersaat blühend, zählt nicht als geforderte Zwischensaat, Nachteil für Landwirte, keine Insektizide und Herbizide, weiter Drillreihenabstand mit Saatstärke auf 70 Prozent und die Düngung auf 50 bis 70 Prozent reduziert, Standzeit Untersaat bis mind. 28.02.) oder Leguminosenanbau als Hauptfrucht (keine gleichzeitige Greening / ÖVF-Nutzung). Bei der Verpflichtung zu diesem Punkt hat die Bewirtschafterin / der Bewirtschafter selber die Auswahl, welche der drei Möglichkeiten, sie/er alle zwei Jahre auf dem Acker umsetzt. Keine Nutzung als Ganzpflanzensilage.
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- Öko-Anbau, vor allem für Betriebe, die bereits ökologisch wirtschaften (als Auswahlkriterium) bzw. als Anreiz für die konventionellen Betriebe.
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- Stoppelfeld, vor allem um Vögeln, Feldhamster, Niederwild und Insekten Lebensraum und Deckung - auch im Winter - zu ermöglichen.
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- Die Maßnahmenvorschläge können auf verschiedene Art umgesetzt werden. Dafür gibt es vorgefertigte Maßnahmensteckbriefe mit Durchführungsvereinbarungen. Beispiele hierfür sind im RIS hinterlegt und weiter unten abgedruckt.
- Wenn sich der Pächter für eine Naturschutzmaßnahme entschieden hat, wird ein entsprechender Maßnahmensteckbrief mit einer Durchführungsvereinbarung dem Pachtvertrag beigefügt.
Beispiele für Maßnahmensteckbrief mit Durchführungsvereinbarung zur naturverträglichen Wiesennutzung:
Variante 1:
Variante 2:
- Die Maßnahmenvorschläge können einfach umgesetzt werden, es werden i.d.R. keine zusätzlichen Maschinen benötigt und die Maßnahmen werden in vielen Bereichen bereits in der landwirtschaftlichen Praxis umgesetzt.
- Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die je nach Wunsch einerseits produktionsintegriert innerhalb der Kultur oder andererseits außerhalb der Kultur erfolgen können.
- Die Umsetzung lässt sich einfach kontrollieren, da beispielweise ein Ausdruck bzw. Schlagskizze des landwirtschaftlichen Mehrfachantrags als Nachweis ausreicht.
Um die Vorgehensweise mit den Pächtern abzustimmen, schlägt die Verwaltung vor, dass zunächst Pächterversammlungen stattfinden sollen. Im Rahmen dieser Pächterversammlungen wird das neue Pachtprinzip vorgestellt. Fristgerecht werden dann die bestehenden Pachtverträge im Einvernehmen mit den Pächtern umgewandelt. Neue Pachtverträge werden grundsätzlich nach dem „fairpachten“-Prinzip abgeschlossen.
Rechtliche Würdigung
Bestehende Pachtverträge werden nur im Einvernehmen mit den Pächtern umgewandelt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Einnahmen der Stadt Herrieden durch Verpachtung von Grünland und Ackerflächen reduzieren sich im Vergleich zur bisherigen Praxis um 15%.
Diskussionsverlauf
Folgende Themen wurden angesprochen:
Die gesetzliche Grundlage. Flächenbezogene Maßnahmen sollen sinnvoll umgesetzt werden (Mähen von innen nach außen).
Die Herrieder Maßnahmenkarten sollen gezielt mit den Pächtern erarbeitet werden. Hier wird es eingeteilte Pächterversammlungen geben.
Wie soll die Nachweisführung erfolgen?
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer regt auch an, ob man nicht den Projektmanager von Chance-Natur mit ins Boot holt.
Beschluss
Der UEL-Ausschuss beschließt, dass Pachtverträge, die die Stadt Herrieden für Grünland und Ackerflächen abschließt, zukünftig wie im Sachverhalt dargestellt ausgefertigt werden sollen. Der Pachtzins soll um 15 % reduziert werden. Die Herrieder Maßnahmenkarten werden als Ergebnis der Pächterversammlungen und in Absprache mit dem WWA-Ansbach und des UNB vorgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
BluehendeAeckerFuerDieEnergieerzeugung_Fairpachten (.pdf)
LebensraumStoppelfeld_Fairpachten (.pdf)
MassvolleWeidenutzung_Fairpachten (.pdf)
MehrjaehrigeBluehstreifen_Fairpachten (.pdf)
Michschfruchtanbau_Fairpachten (.pdf)
NaturvertraeglicheWiesennutzung_Fairpachten (.pdf)
Wieseninseln_Fairpachten (.pdf)
Datenstand vom 15.07.2021 12:03 Uhr