Vorfahrt-gewähren-Schild - Einbahnstraße
Daten angezeigt aus Sitzung: 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 22.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) | 23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses | 22.03.2022 | ö | 4.8 |
Sachverhalt
Ein Bürger hat im Rathaus angefragt, ob nicht das Vorfahrt-gewähren-Schild gegenüber der Sparkasse nun wegen der neuen Einbahnstraßenregelung entfernt bzw. abgedeckt werden müsste. Da die Straße auch entgegen der Einbahnstraßenregelung für Radfahrer frei ist, muss das Vorfahrt-gewähren-Schild unbedingt an Ort und Stelle bleiben, um die Radfahrer auf die vorfahrtsberechtigte Straße „Vordere Gasse“ aufmerksam zu machen.
Datenstand vom 18.08.2022 11:21 Uhr