Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des UEL-Ausschusses am 03.05.2022 beraten (Änderungen, die sich in der UEL-Sitzung gegenüber der Einladung zur UEL-Sitzung ergeben haben, werden nachfolgend durch rote Schrift gekennzeichnet):
„Um die erforderlichen Klimaschutzziele zu erreichen, will die Stadt Herrieden durch Zuschüsse und Vergünstigungen zusätzlich zu Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Landes und der Energieversorger Anreize für Klimaschutzmaßnahmen schaffen. Die „Herrieder Klimaschutzoffensive“ besteht aus verschiedenen Bausteinen und kann je nach Bedarf und Haushaltslage ergänzt werden:
Kommunale Förderprogramme werden ausgesetzt oder entfallen, wenn ein übergeordnetes Förderprogramm aufgestellt wird (Ausschluss der Doppelförderung).
Bisher wurden bereits folgende Bausteine auf den Weg gebracht:
Baustein 1: Förderprogramm für die Reaktivierung von Leerständen in den Außenorten
Baustein 2: Förderung von Zisternen (aktuell in Überarbeitung)
Baustein 3: Förderung von Erstberatung bei Sanierungen außerhalb der Städtebauförderung
Baustein 4: Förderung von Erstberatung bei Sanierungen innerhalb der Städtebauförderung
Baustein 5: Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der Altstadt von Herrieden
In den nächsten Sitzungen soll über folgende Bausteine beraten werden:
Baustein 6: Förderprogramm für Speicher in Verbindung mit PV-Anlagen
Baustein 7: Förderprogramm für die Neuinstallation und Erweiterung von PV-Anlagen auf Dächern
Baustein 8: Förderprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz im Bestand
Baustein 9: Vergünstigung beim Erwerb städtischer Grundstücke bei der Berücksichtigung von Passivhausstandard oder besonders ökologischer Bauweise (im Neubau)
Baustein 10: Ausbau der Ladeinfrastruktur
Nachdem die eingestellten Haushaltsmittel für die Reaktivierung der Leerstände in den Außenorten voraussichtlich nur zu 60% abgerufen werden, stehen für 2022 noch ca. 80.000 Euro für andere Förderungen zur Verfügung.
Die Stadt Herrieden passt jährlich in den Haushaltsberatungen die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel der Haushalts- und Finanzlage an. Die Zahl der möglichen Förderfälle ist abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln.
Die ordnungsgemäße Umsetzung der geförderten Maßnahmen kann durch die Stadtverwaltung oder durch beauftragte Dritte kontrolliert werden. Im Falle eines Verstoßes gegen die Förderkonditionen behält sich die Stadtverwaltung vor, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzufordern. Alle für den Verwendungsnachweis relevanten Unterlagen sind 10 Jahre nach der Zuschusszusage aufzubewahren und der Stadtverwaltung auf Nachfrage vorzulegen.
Entwürfe für noch zu beschließende Bausteine werden bis zur Sitzung im RIS eingestellt.“
Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Herrieder Klimaschutzoffensive zu beschließen. Über einzelne Förderprogramme und Maßnahmen wird jeweils separat beraten und beschlossen. Des Weiteren empfiehlt der UEL-Ausschuss dem Stadtrat, die Bausteine 6 und 7, wie heute besprochen, zu beschließen.“