Neue Elternbeiträge in den Kindertagesstätten


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Stadtratssitzung, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 3.4

Sachverhalt

Die letzte Erhöhung des Kindergarten- und Krippenbeitrags ist zum 01.09.2018 erfolgt. Zum KiTa-Jahr 2021/22 wurde auf eine Anhebung der Elternbeiträge verzichtet, jedoch eine Anhebung für das Kita-Jahr 2022/23 angekündigt. 
Seit der letzten Anhebung im Jahr 2018 ist eine weitreichende Änderung in Kraft getreten. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 erhalten Eltern von Regelkindern (die zu Beginn des KiTa-Jahres (01.09.) das 3. Lebensjahr vollendet haben bis zur Einschulung) durch den Freistaat Bayern einen monatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 €. Diesen Betrag erhält der Träger der Kindertageseinrichtung und reduziert deshalb den Elternbeitrag, den die Eltern zu leisten haben. Beispiel: 
Der Elternbeitrag beträgt        126,00 €/Monat (für 5-6 Stunden/täglich); 
minus                                         100,00 € Beitragszuschuss
von den Eltern zu leisten:        26,00 €/Monat
Für Kinder ab dem 1. Lebensjahr gewährt der Freistaat Bayern Krippengeld. Mit dem Krippengeld werden die Elternbeiträge bis zu 100,00 € pro Monat erstattet, die tatsächlich von den Eltern (und nicht beispielsweise vom Jugendamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe) getragen werden. Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Er wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000 € gezahlt. Bei Mehrkindfamilien wird die Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind erhöht. Für das Krippengeld müssen die Eltern einen Antrag an das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen. Das Krippengeld wird an die Eltern ausbezahlt. Die Eltern wiederum leisten den vollen Krippenbeitrag an den Träger der Kindertageseinrichtung. Das Krippengeld wird beispielsweise auch dann bis zum 31.08. des Kalenderjahres, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, weitergezahlt, wenn das Kind bereits vorher in einen BayKiBiG-geförderten Kindergarten wechselt.
Die Verwaltung hat in Abstimmung mit den Trägern von Kindertagesstätten in Herrieden neue Elternbeiträge ausgearbeitet. Der Stadtrat hat in nicht-öffentlicher Sitzung am 1. Juni 2022 auf Grundlage der Gebührenkalkulationen der einzelnen Träger über die Anhebung der Elternbeiträge beraten. Die beschlossenen Elternbeiträge finden auch die Zustimmung durch die verschiedenen Träger, so dass in Herrieden weiterhin einheitliche Kita-Gebühren erhoben werden. Somit können Eltern die Entscheidung für eine Einrichtung und das pädagogische Konzept unabhängig von finanziellen Aspekten treffen. Die neuen Gebühren gelten ab dem 01.09.2022.

Datenstand vom 26.09.2022 09:02 Uhr