Bauantrag - Abbruch und Wiederaufbau eines Dachgeschosses


Daten angezeigt aus Sitzung:  31. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 29.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 31. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 29.11.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung am 20.09.2022 beraten:

„Bauantrag für den Abbruch und Wiederaufbau eines Dachgeschosses als Vollgeschoss
von Matthias Worner, auf Flst. 1917/3, Gemarkung Herrieden, Ansbacher Str. 31.


Der Bauherr beabsichtigt, das derzeitige Satteldach mit einer Dachneigung von 35° abzubrechen und ein zusätzliches 2. Obergeschoss mit einem nach Süden ausgerichteten flachgeneigten Pultdach zu errichten. Dadurch wird das Pultdach ca. 1,80 m höher als die bestehende Firsthöhe am vorhandenen Satteldach. Durch das zusätzliche 2. Obergeschoss wird das südliche Erscheinungsbild aufgrund des freiliegenden Untergeschosses 4-geschossig. In der umgebenden Bebauung sind keine 4-geschossigen Gebäude vorhanden. Die erforderliche Abstandsfläche ist zum rechten Nachbarn, Flst. 1917 nicht eingehalten. Eine Abweichung von den Abstandsflächen ist beantragt.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: 
„Der BV-Ausschuss beschließt, dass die gemeindliche Einvernahme nicht erteilt wird. Die Verwaltung, wird beauftragt dem Bauherrn alternative Dachformen bzw. Bauweisen vorzuschlagen.“ 

Die Verwaltung hat mit dem Bauherrn ein Gespräch geführt mit dem Ergebnis, das nunmehr eine geänderte Planung mit einem flachgeneigten Satteldach mit einer Dachneigung von 23° und einer Kniestockhöhe von ca. 1,35 m vorliegt. Die Baupläne sind im RIS hinterlegt.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu behandeln. Mit dem flachgeneigten Satteldach und dem Kniestock ist das 4 geschossige Erscheinungsbild nicht mehr gegeben. 

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2023 08:28 Uhr