Abwägungs- Billigungs- und Auslegungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 für das Gewerbegebiet "Neunstetten Fa. GIMA"
Daten angezeigt aus Sitzung:
40. Stadtratssitzung, 30.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gewerbegebiet „Neunstetten Fa. GIMA“ beschlossen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der konkrete Bedarf an gewerblichen Bauflächen im Anschluss an den bestehenden Betrieb. Die Fa. GIMA Gipser- und Malerbedarf GmbH & Co. Groß- und Einzelhandel KG hat mit einem Bauantrag den Neubau einer Produktions- und Logistikhalle mit Sozialräumen und Erweiterung einer Lagerhalle beantragt. Die beantragten Baumaßnahmen liegen im Außenbereich. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungen des Bauantrages zu schaffen.
Der Geltungsbereich liegt am nordöstlichen Ortsrand vom Ortsteil Neunstetten, nördlich der Staatsstraße 1066 Richtung Ansbach. Der Gesamtbereich hat eine Größe von ca. 4,95 ha.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft lediglich die unbebauten Flächen im Außenbereich, hat eine Größe ca. 1,98 ha und umfasst die Flurstücke 620 (teilw.), 621/1 (teilw.) und 629 (teilw.) der Gemarkung Neunstetten.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 08.09.2022 bis 10.10.2022 öffentlich aus. Die frühzeitige Beteiligung wurde im Amtsblatt vom 25.08.2022 bekannt gemacht.
Während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gingen aus der Bürgerschaft keine Stellungnahmen ein.
Gemäß der frühzeitigen Beteiligung § 4 Abs. 1 BauGB wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 07.09.2022 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 7 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 10 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 30.11.2022 entnommen werden.
Der Entwurf wurde durch die erforderlichen Gutachten und entsprechende Festsetzungen ergänzt und die Berichte der Begründung als Anlage beigefügt.
Beschluss
- Der Stadtrat stimmt den formulierten Abwägungsvorschlägen zu und kommt zu dem Ergebnis, dass die bei der frühzeitigen Beteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Neunstetten Fa. GIMA“ vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Er stimmt den Beschlussvorschlägen auf Grundlage der Abwägungstabelle (Stand: 30.11.2022) zu.
- Der Stadtrat Herrieden billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Planentwurf (in der Fassung vom 30.11.2022) mit allen Anlagen und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.
- Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.06.2024 11:06 Uhr