Bekanntgabe zur Anfrage von Herrn Stadtrat Johann Heller hinsichtlich des Zeitpunktes der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Stadtratssitzung, 08.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 43. Stadtratssitzung 08.02.2023 ö 3.2

Sachverhalt

In der Sitzung vom 18.01.2023 stellte Dritter Bürgermeister Johann Heller im Hinblick auf die Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung die Anfrage, wann die jeweilige Rechnungsprüfung durchzuführen ist. 
„Diese örtliche Rechnungsprüfung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres – Haushaltsjahr ist grundsätzlich das Kalenderjahr (Art. 63. Abs. 4 GO) – durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO). Die Prüfung des Rechenwerks kann aber natürlich erst beginnen, wenn die Jahresrechnung bzw. der Jahresabschluss aufgestellt und dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt worden ist, was regelmäßig innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres zu erfolgen hat (Art. 102 Abs. 2 GO).“
(Quelle: Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 4 Rechnungsprüfung, Hanns Seidel Stiftung)

Die Jahresrechnung 2020 wurde in der Sitzung vom 15.09.2021 vom Stadtrat in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Die Jahresrechnung 2021 wurde in der Sitzung vom 21.09.2022 vom Stadtrat in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

Datenstand vom 13.03.2023 14:02 Uhr