Vermarktung der Grundstücke für die Mehrfamilienwohnhäuser im Schrotfeld 15.4


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 10

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am beraten:

„In der Sitzung vom 17.01.2023 hat der BV-Ausschuss über die Vergabe der Mehrfamilienhäuser im Bereich WA 4 und WA 5 beraten.                   
Für diese Grundstücke müssen die Käufer über eine separate Ausschreibung gesucht werden. 
Die Grundstücke im Bereich WA4 sollen gesamt veräußert werden.
Im Bereich WA 5 können 3 x 2 Einheiten veräußert werden, sodass sich hier auch vergleichsweise kleinere Bauträger bewerben können. 
Wichtig erscheint der Verwaltung – auch mit Blick auf die bisher geäußerten Wortmeldungen im Gremium -, dass dennoch einige Punkte aus den Vergabekriterien für Einzelhäuser einzuhalten sind. Diese sind nachfolgend mit aufgeführt. 

Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Baugrundstücke im Bereich WA 4 (Gesamtausschreibung für die gesamte Fläche) schlägt die Verwaltung vor, dass folgende Kriterien festgesetzt werden:
  • Der B-Plan ist einzuhalten (auch Punkt 6.5 der Festsetzungen).
  • Verschiedene Wohnungsgrößen und barrierefreie Wohnungen müssen berücksichtigt werden.
  • Ein Energiekonzept muss vorgelegt werden (Mindestanforderung KfW 55).
  • Der Entwurf muss ein Regenrückhaltemanagement beinhalten.
  • Der Entwurf muss einen Freiflächengestaltungsplan beinhalten.
  • Das Bauvorhaben muss visualisiert werden.

Bei der öffentlichen Ausschreibung der Baugrundstücke im Bereich WA 5 muss zunächst entschieden werden, ob die Ausschreibung für 3 x 2 Häuser oder für den Bereich insgesamt erfolgen soll.  
Zwischenabstimmung: 
  • Ausschreibung von 3 x 2 Häusern 
  • Ausschreibung des gesamten Bereichs WA 5

Folgende Kriterien für die Ausschreibung im Bereich WA 5 sollen festgesetzt werden:
  • Der B-Plan ist einzuhalten.
  • Tiefgaragen müssen gebaut werden: entweder eine für alle Häuser oder je 2 Häuser eine         Tiefgarage) – s. Punkt 6.4 der Festsetzungen im B-Plan
  • Verschiedene Wohnungsgrößen, auch kleinere Wohnungen müssen vorgesehen werden.
  • Den Anforderungen von Wohnen im Alter/barrierefreiem Wohnen muss Rechnung getragen         werden. 
  • Begegnungsstätten müssen geschaffen werden 
  • Bereiche für Dienstleistungen sind vorzusehen.
  • Ein Energiekonzept muss vorgelegt werden (Mindestanforderung KfW 55).
  • Der Entwurf muss ein Regenrückhaltemanagement beinhalten.
  • Der Entwurf muss einen Freiflächengestaltungsplan beinhalten.
  • Das Bauvorhaben muss visualisiert werden.“


Diskussionsverlauf aus der Sitzung am 28.03.2023:

„Zu WA 4: 
Das Gremium ist sich einig, dass in der Ausschreibung die Vorschläge der Verwaltung (mit kleinen Ergänzungen bzw. Änderungen) berücksichtigt werden sollen. Allerdings sollen die Kriterien als Gunstkriterien formuliert werden. 
Die Stadt Herrieden bietet im Wohngebiet „Schrotfeld 15.4“ ein Areal (WA4-im Lageplan vermerkt) für die Realisierung von Mehrfamilienhäusern zu Verkauf an. Hierfür ist es erforderlich, Bewerbungsunterlagen einzureichen. Bei der Auswahl der Bewerber, fallen folgende Kriterien positiv ins Gewicht: 
  • Beachtung aller Festsetzungen des B-Plans (auch Punkt 6.5 der Festsetzungen)
  • Angebot von verschiedenen Wohnungsgrößen und barrierefreien Wohnungen 
  • Ein klimaneutrales Energiekonzept 
  • Regenrückhaltemanagement 
  • Freiflächengestaltungsplan
  • Visualisierung des Bauvorhabens
  • Schaffung von Mietwohnraum 
  • Regionalität


Zu WA 5:
Das Gremium ist sich einig, dass in der Ausschreibung die Vorschläge der Verwaltung (mit kleinen Ergänzungen bzw. Änderungen) berücksichtigt werden sollen. Allerdings sollen die Kriterien als Gunstkriterien formuliert werden. 
Im WA5 soll entweder eine Teilbebauung der Fläche möglich sein (3x2 Häuser - Die einzelnen Teilbereiche (Grundstückszuschnitte) sollen durch die Verwaltung vorgegeben werden) oder die Realisierung eines Gesamtkonzeptes. Die Ausschreibung soll entsprechen offen formuliert werden. In beiden Fällen ist es erforderlich, Bewerbungsunterlagen einzureichen. Bei der Auswahl der Bewerber, fallen folgende Kriterien positiv ins Gewicht: 
  • Beachtung aller Festsetzungen des B-Plans, inkl. Bau von Tiefgaragen
  • Angebot von verschiedenen Wohnungsgrößen und barrierefreien Wohnungen (auch möglich:         Tagespflege, Betreutes Wohnen, Mehrgenerationenwohnen).
  • Schaffung von Begegnungsstätten
  • Ein klimaneutrales Energiekonzept 
  • Regenrückhaltemanagement 
  • Freiflächengestaltungsplan
  • Visualisierung des Bauvorhabens
  • Schaffung von Mietwohnraum 
  • Regionalität“


Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der BV-Ausschuss stimmt der im Sachverhalt vorgeschlagenen Vorgehensweise inkl. der heutigen Ergänzungen bzw. Änderungen (siehe Diskussionsverlauf) zu. Das Grundstück WA 5 soll sowohl in Teilflächen als auch gesamt ausgeschrieben werden und beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung vorzubereiten.“


Im Nachgang zu der oben genannten Sitzung kamen potenzielle Interessenten auf die Verwaltung zu und haben darum gebeten, dass die Gunstkriterien gewichtet werden. Über diese Option soll in der heutigen Sitzung beraten werden.

Beschluss

Der BV-Ausschuss bestätigt den bisher gefassten Beschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2023 08:04 Uhr