In der KSS-Ausschuss-Sitzung vom 25.07.2023 informierte die Verwaltung über die Handhabung der Unterstützung der Stadt für Vereine bei vorbereitenden Tätigkeiten:
„Mitarbeiter des Bauhofes übernehmen im Auftrag der Stadt z.B. vorbereitende Tätigkeiten bei Veranstaltungen der Stadt oder bei Veranstaltungen, bei denen die Stadt Kooperationspartner ist bzw. bei Veranstaltungen, die im Auftrag der Stadt durchgeführt werden. Dies ist beispielsweise beim Faschingsumzug, beim Altstadtfest, beim Herrieder Jugendfestival, bei den Märkten, bei der Kirchweih und beim Herrieder Weihnachtsmarkt der Fall.
Um die Arbeit der Herrieder Vereine zu unterstützen, können Herrieder Vereine für eigene Vereinsveranstaltungen Bühnenelemente beim Bauhof kostenfrei entleihen. Die Abholung, der Auf- und Abbau und die Rückbringung müssen jedoch aus versicherungsrechtlichen Gründen (Arbeitsunfälle und Haftung bei Personen- und Sachschäden) durch die Vereine erfolgen. Darüber hinaus werden öffentliche Kulturveranstaltungen entsprechend der Zuschussrichtlinien der Stadt Herrieden wie folgt unterstützt:
„Veranstaltet ein Verein eine Kulturveranstaltung im Stadtgebiet und es entsteht hierbei ein Fehlbetrag, so ist dieser zunächst durch andere Veranstaltungen des Vereins zu decken. Entsteht in der Jahresbilanz ein Fehlbetrag, kann zur Deckung dieses Fehlbetrages ein Zuschuss von der Stadt Herrieden beantragt werden. Fördervoraussetzungen sind,
- dass wirtschaftlich gehandelt wurde,
- angemessene Eintrittsgelder für die im Kalenderjahr durchgeführten Veranstaltungen verlangt worden sind und
- dass bei einem zu erwartenden Defizit das Jahresprogramm mit dem Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales im Herbst des Vorjahres abgestimmt wurde.“
In der Diskussion fragte Frau Wurzinger an, wie es sich mit der Versicherung, bei z.B. Dorffesten verhält. Die Verwaltung hat nun geprüft, ob es ausreicht, Kooperationspartner der Veranstaltung zu sein oder ob die Stadt Mitveranstalter sein muss.
Eine Prüfung der Angelegenheit hat ergeben, dass die Mitarbeitenden beim Aufbau von Veranstaltungen, bei denen die Stadt Herrieden Kooperationspartner ist, helfen dürfen. Sie werden dabei arbeitsrechtlich kurzfristig abgeordnet. So besteht bei allen Tätigkeiten rund um den Bühnenauf- und -abbau sowie bei der Nutzung der Aufbauten Versicherungsschutz.
Die Verwaltung wird die Veranstalter bitten, dass bei der Werbung für die Feste, bei denen die Stadt Herrieden Kooperationspartner ist, das Logo der Stadt mit erscheinen soll.