Antrag des Kath. Pfarramtes Herrieden auf Unterstützung durch die Stadt Herrieden zur Beseitigung der Dachverunreinigungen durch die Störche


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Finanz- und Personalausschuss, 11.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) 32. Finanz- und Personalausschuss 11.12.2023 ö 6

Sachverhalt

Am 23.10.2023 ist der Antrag des Kath. Pfarramtes Herrieden auf eine zeitnahe Beseitigung der Verunreinigungen durch die Störche, die während dieses Sommers auf den Dächern genistet haben bei der Stadtverwaltung eingegangen. Aus dem Antrag geht die bitte hervor, dass die Stadt Herrieden zeitnah alle betroffenen Dächer der Kath. Kirchenstiftung Herrieden (Frauenkirche, Stiftsbasilika, Siechkapelle) und die Dächer des Kath. Pfarrhausees und Pfarrheimes von dem Unrat der Störche befreien soll. 
Sollte eine zeitnahe Reinigung aufgrund personeller Engpässe nicht möglich sein, wäre auch eine ausreichende finanzielle Unterstützung denkbar. 

Der Antrag ist im RIS hinterlegt. 

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer hat auf den Antrag wie folgt am 26.10.2023 per Mail geantwortet:

„Sehr geehrte Frau Roth-Ubl, 

Ihren Antrag haben wir erhalten. Gerne nehme ich dies zum Anlass, um im Stadtrat darüber zu beraten, welche Rolle die Stadt zukünftig beim Storchenmanagement übernehmen soll. Das Problem betrifft ja nicht nur die Häuser der Pfarrei, sondern auch Privatpersonen und Geschäftsleute. Eine zeitnahe Beseitigung der Verunreinigung schildern Sie als dringliche Angelegenheit. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht in der Kürze der Zeit eine Lösung des Problems herbeiführen können, da es ja immer auch darum geht, eine Regelung zu finden, die dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung trägt. 
Ich darf Ihnen daher vorschlagen, dass Sie die erforderliche Beseitigung beauftragen. Ob und in welcher Art die Stadt Herrieden die Beseitigung von Verunreinigungen durch Störche zukünftig fördert, darüber wird zu beraten sein. Nachdem Sie bereits einen Antrag gestellt haben, werde ich dem Stadtrat vorschlagen, dass im Falle einer Förderung auch Aufwendung aus dem Jahr 2023 rückwirkend geltend gemacht werden können. Daher bitte ich Sie, bei einer Auftragsvergabe dem Gebot der Wirtschaftlichkeit in besonderer Weise Rechnung zu tragen und Angebote und Rechnungen für eine nachträgliche Antragsstellung aufzubewahren. 

Mit freundlichen Grüßen“  


Am 15.11.2023 sind bei der Stadtverwaltung die Angebote für die Dachreinigung der einzelnen Gebäude eingegangen. 
Die Kosten für die fünf Gebäude belaufen sich hierbei auf 5.414,04 €.

Diskussionsverlauf

Das Gremium diskutiert ausführlich den Sachverhalt. Grundsätzlich soll eine Regelung gefunden werden, in der alle Betroffenen die Möglichkeit besitzen einen entsprechenden Antrag zu stellen. Hierzu gilt es jedoch im Vorfeld die Zuschussrichtlinien entsprechend auszuarbeiten und Mittel im Verwaltungshaushalt dafür einzustellen. Im Vorfeld einer Entscheidung soll Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde aufgenommen werden, um eventuelle Parallelen wie im Bereich des Biber-Schutzes abzuklären. 

Dokumente
Zuschussantrag (.pdf)

Datenstand vom 31.01.2024 09:40 Uhr