Beschluss über die Verlängerung der Notbestellung für den Standesamtsbezirk Bechhofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
67. Stadtratssitzung, 23.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ursprünglich wurde mit E-Mail vom 06.06.2024 von der Marktgemeinde Bechhofen die Stadt Herrieden gebeten, die Standesamtsgeschäfte im Rahmen einer sogenannten „Notbestellung“ zu übernehmen. Vorgesehen war hier der Zeitraum vom 01.07. – 30.09.2024.
Dies wurde der Marktgemeinde im Zuge der laufenden Verwaltungstätigkeit mit E-Mail vom 07.06.2024 zugesagt.
Mit Schreiben vom 18.09.2024 beantragte der Markt Bechhofen eine Verlängerung der Notbestellung für den Zeitraum vom 01.10. – 31.12.2024.
Ab 01.01.2025 ist zu erwarten, dass die Marktgemeinde Bechhofen ihre Aufgaben wieder selbstständig wahrnehmen kann.
Aus Sicht der Verwaltung, auch nach Rücksprache mit den zuständigen Standesbeamtinnen, spricht nichts gegen die beantragte Verlängerung.
Rechtliche Würdigung
Die Notfallbestellung ist nach Art. 6 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandswesens endgültig vom Landratsamt Ansbach vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen
Die entstehenden Aufwendungen werden der Marktgemeinde Bechhofen in Rechnung gestellt.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Verlängerung der Übernahme der Standesamtstätigkeiten der Marktgemeinde Bechhofen durch die Stadt Herrieden bis zum 31.12.2024 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.11.2024 07:57 Uhr