Gebührenkalkulation Abwasserentsorgung für den Zeitraum 2025 - 2028
Daten angezeigt aus Sitzung:
69. Stadtratssitzung, 27.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung sind kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren, zu erheben. Da Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen. Für den vierjährigen Kalkulationszeitraum (2025 bis 2028) beauftragte die Stadt Herrieden das Büro Heyder & Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, Tübingen, mit der Erstellung der Gebührenkalkulation Abwasser (Schmutz- und Regenwasser). Das Büro hatte bereits die vorangegangenen Gebührenkalkulationen durchgeführt.
Der bisherige geltende Abwasserpreis pro Kubikmeter beträgt 3,26 €.
Die finale Cent-genaue Festlegung des Abwasserpreises erfolgt dieser Tage und wird bis 22.11.2024 im RIS hinterlegt. Nach derzeitigem Stand ist von einer Beibehaltung des Abwasserpreises für die nächsten vier Jahre auszugehen. Das Büro Heyder & Partner wird dem Tagesordnungspunkt zur Sitzung elektronisch beiwohnen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt auf Basis der dargelegten Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2025-2028 ab 01.01.2025 mit einem unveränderten Abwasserpreis pro Kubikmeter von 3,26 € (mit teilweisem Ausgleich der Unterdeckung der vorangegangenen Jahre).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Datenstand vom 19.02.2025 08:48 Uhr