Aktuelles zu den Windkraftprojekten


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Wk 63: 
Aufgrund militärischer Belange läuft aktuell noch ergebnisoffen die Standortprüfung für das interkommunale Windkraftprojekt von Herrieden, Leutershausen und Ansbach. Entsprechend wurden die Grundstückseigentümer mit folgendem Schreiben informiert: 
„ (…) seit einiger Zeit sind wir mit Ihnen als Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer und unseren Bürgerinnen und Bürgern im Gespräch, um die Realisierung eines interkommunalen Bürgerwindparks in unseren drei Kommunen Herrieden, Leutershausen und Ansbach als Erweiterung des Vorranggebietes WK 63 voranzubringen. Derzeit findet ein intensiver Abstimmungsprozess des Regionalen Planungsverbands Westmittelfranken (RPV8) statt, in welchem die relevanten Kriterien des Gebietes mit allen Beteiligten genauer überprüft werden. In dieser Prüfung werden auch militärische Belange abgefragt, die nun zu kritischen Stellungnahmen geführt haben. Wir stehen diesbezüglich in intensivem Austausch mit diesen Stellen und versuchen, eine für uns positive Aussage für WK 63 zu erhalten. Dies ist allerdings zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sicher. 
Daher haben wir entschieden, aktuell das Verfahren ruhen zu lassen. Eine transparente Kommunikation ist uns von Anfang an wichtig gewesen, sodass wir uns auch in der jetzigen Situation für eine offene Darlegung des Sachverhaltes entschieden haben. Da wir aktuell nicht sicher absehen können, ob die Erweiterung des Vorranggebietes tatsächlich erfolgt, wollen wir zunächst abwarten, bis hierzu Klarheit herrscht.
Alle weiteren Aktivitäten werden wir somit zurückstellen, um nicht bei Ihnen und uns zusätzlichen Aufwand zu erzeugen. Erst nach einem hoffentlich für uns positiven Abschluss der Überprüfung und Bewertung der militärischen Belange wird Ihnen der Vertrag für die Flächensicherung zugehen. 
Gleichzeitig bitten wir Sie, in der Zwischenzeit keine Verträge mit anderen Projektierern zu unterschreiben. Denn unser gemeinsam erklärtes Ziel ist es, ein echtes Bürgerwindkraft-Projekt zur realisieren. Bitte lassen Sie uns daher auch wissen, falls andere Projektierer auf Sie bzgl. der Flächensicherung zukommen. (…)“ 

Wk 26: 

Die nähere Standortuntersuchung, die vom Projektierer veranlasst wurde, kam zu dem Ergebnis, das im WK 26 keine Windkraftanlage realisiert werden kann. Der Grund hierfür ergibt sich aus militärischen Belangen. US-amerikanische Radaranlagen in der näheren Umgebung werden durch eine bestimmte Dichte von Windkraftanlagen gestört. Eine dritte Anlage würde diese Störung auslösen. Eine dritte Anlage wäre somit nur mit einem gewissen Abstand zu den Bestandanlagen möglicherweise realisierbar. Von Seiten des Planungsverbandes ist aktuell keine Verlegung des WK 26 vorgesehen. IN der Zukunft könnte das aktuelle WK 26 im Zuge eines Repowering-Verfahrens für den Anlagenbetreiber der bestehenden Anlagen auf Ansbacher Gebiet von Interesse sein.

Stadler Forst: 

Eine Ausweisung eines Windvorranggebietes im Stadler Forst befindet sich aktuell noch in der Prüfung durch den regionalen Planungsverband.

Datenstand vom 10.05.2024 08:31 Uhr