PV-Anlage KIDZ Lebenshilfe


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses, 25.06.2024

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Sowohl das Wohnheim wie auch das KIDZ soll eine PV-Anlage zur Eigenstromnutzung erhalten. Durch Wärmepumpen, Lüftungsanlagen etc. besteht in beiden Gebäuden ein hoher Strombedarf. Auf dem Wohnheim sind im Moment 80 kWp geplant. Maximal möglich sind ca. 90 kWp. 
Auf den 4 Dachflächen des KIDZ ist eine maximale Leistung von ca. 140 kWp möglich. Die Bayerische Bauordnung fordert eine Größe von ca. 40 kWp. Derzeit ist mit Kosten von 1.000 Euro je kWp zu rechnen.

Bei einer maximalen Auslastung muss geklärt werden, ob ein oder zwei Hausanschlüsse benötigt werden und ob die Trafokapazität der N-Ergie ausreichend ist. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen. Der Lebenshilfe liegt bisher vom Stromversorger noch nicht schriftlich vor, ob bei einer netzdienlichen Abschaltung der PV-Anlage ein Eigenstromverbrauch möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, erscheint es aus heutiger Sicht wirtschaftlicher, pro Gebäude einen Hausanschluss mit maximal 100 kWp zu erstellen. 

Die Aufteilung der PV-Anlage zwischen der Lebenshilfe und der Stadt Herrieden erfolgt nach dem Flächenschlüssel KiTa/HPT-SVE.

Eine Regelung zwischen der Lebenshilfe und der Stadt Herrieden, wie der PV-Überschuss zu verrechnen ist, ist separat vertraglich zu regeln.

Beschluss

Der UEL-Ausschuss beschließt, die anteilige Dachfläche der KITA mit der maximal möglichen PV-Fläche zu belegen und die Haushaltsmittel entsprechend vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2024 09:45 Uhr