Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carports


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 12.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 50. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.11.2024 ö 5.1

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carports von Josef und Anja Pelczer auf Flst. 1375/4, Gemarkung Elbersroth, Bebauungsplan Nr. 13 „Goldfeld“, Birkach 73.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
  • Dachneigung: Laut Bebauungsplan sind für die Hauptgebäude Satteldächer mit einer Dachneigung von 42˚ - 48˚zulässig. Das geplante Einfamilienhaus hat ein Satteldach mit einer Dachneigung von 22˚.
  • Gebäudehöhe und Kniestock: Laut Bebauungsplan sind für die Hauptgebäude talseitige Wandhöhen von ca. 4,50 m über natürlichem Gelände und ein Kniestock von max. 50 cm zulässig. Das geplante Einfamilienhaus hat eine talseitige Wandhöhe von ca. 5,90 m und zwei Vollgeschosse.
  • Garagen und Stellplätze: Laut Bebauungsplan ist vor neu zu errichtenden Garagen ein Stauraum von mindestens 5,0 m einzuhalten. Vor den geplanten Carports ist ein Stauraum von 3,0 m vorgesehen.

Hinsichtlich der Wandhöhe und der Dachneigung wurden bereits Befreiung ausgesprochen. Für den Stauraum jedoch noch nicht. Des Weiteren fehlt beim Bauantrag ein Geländeschnitt.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 13 „Goldfeld“ im OT Birkach und liegt innerhalb der Baugrenzen. Hinsichtlich der Dachneigung und Wandhöhe wurden im Baugebiet entsprechende Befreiungen erteilt. Nach der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStV) sind 3 m Abstand zwischen Verkehrsfläche und Carport ausreichend, wenn keine hindernde Anlage (Schranke od. Tor) vorhanden ist. Hinsichtlich der Errichtung von Carports sieht der B-Plan keine Festsetzungen vor.    

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, dass die Befreiungen zur Wandhöhe und Dachneigung erteilt werden. Für die Errichtung des Carports sind die 5 m Stauraum zur Straße einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Jürgen Leis war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Datenstand vom 26.02.2025 11:58 Uhr