Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 03.12.2024 ö 5.2

Sachverhalt

Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Johann Heller, auf Flst. 533, Gemarkung Elbersroth, in Sickersdorf. 
Das Gebäude soll westlich neben der bestehenden land- u. forstwirtschaftlich genutzten Halle errichtet werden, mit einer Größe von ca. 12 m x 9 m.


Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. In Sickersdorf gibt es Bezugsfälle. Im Jahre 2001 wurde ein ähnliches Bauvorhaben im Außenbereich genehmigt (WH Klemm). Diese Fläche wurde im späteren FNP mit einbezogen. Das Bauvorhaben ist bereits teilweise eingegrünt. Zusätzlich soll im Norden des Grundstückes ein flacher Wall mit heimischen Bäumen, Büschen, Sträuchern und Stauden errichtet werden, welcher gleichzeitig als Wasserableitung im Starkregenfall dient. Die bestehenden Obstbäume und die Hainbuchenhecke bleiben größtenteils erhalten bzw. werden ersetzt.

Folgende Angaben zur Erschließung wurden gemacht:
Das zu bebauende Grundstück ist noch nicht, bzw. nur teilweise erschlossen und soll durch den Bauherrn und auf Kosten des Bauherrn wie folgt vollständig erschlossen werden:
  • Abwasser: Anschluss an den Schacht des bestehenden Entwässerungssystem in der angrenzenden Straße
  • Wasser: Anschluss an die bestehende Leitung in Höhe des Anwesens Sickersdorf 4
  • Breitband: Anschluss an die vorhandene Leitung in Höhe des Anwesens Sickersdorf 4
  • Verkehr: Die Verkehrserschließung ist durch die bestehende asphaltierte Straße, welche am Grundstück entlang verläuft, sichergestellt.

Anmerkung der Verwaltung:
Im Falle einer Bebauung müssen der Stadt Herrieden die Erschließungspläne in digitaler Form vorgelegt werden. Die Erschließungskosten inkl. Kanal-u. Wasseranschlussbeiträge sind vom Bauherrn zu übernehmen.


Die Ansichten sowie der Auszug des aktuellen FNP sind im RIS eingestellt.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich nach § 35 BauGB im Außenbereich.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, die Beratung zu vertagen, da vor einer Beschlussfassung die Standortfrage zum Spielplatz und die Frage des Starkregenmanagements geklärt werden soll. Außerdem soll die Grundstücksverfügbarkeit am nördlichen Rand von Sickersdorf (für die Ausweisung von Bauland) geprüft werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Ansichten_Lageplan_Entwurfsplanung zur Bauvoranfrage Heller Sickersdorf 12.11.2024 (.pdf)
Her_FNP_OT_Sickersdorf (.pdf)

Datenstand vom 23.04.2025 08:57 Uhr