Bedarfsanerkennung KiTa Lebenshilfe
Daten angezeigt aus Sitzung:
73. Stadtratssitzung, 26.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 die Bedarfsanerkennung für den Neubau der KiTa Lebenshilfe beschlossen. Darin wurde der Bedarf von 50 Regelplätzen, 24 Krippenplätzen und eine Mischgruppe (15 bis 18 Plätze, je nach Altersmischung) anerkannt.
Die Regierung von Mittelfranken hat mit Schreiben vom 29.01.2025 darauf aufmerksam gemacht, dass die Bedarfsanerkennung identisch sein soll mit dem Bescheid des Landratsamtes in Bezug auf Zuwendungen nach Art. 10 BayFAG i.V.m. Art. 28 BayKiBiG. Dies hat zur Folge, dass die staatliche Förderung höher ausfallen wird, als dies nach der ursprünglichen Bedarfsanerkennung der Stadt Herrieden vom 23.02.2022 gewesen wäre.
Das Landratsamt Ansbach hat nach Vorlage der Planungen die Betriebserlaubnis für 24 gleichzeitig anwesende Kinder ab einem Jahr und 75 gleichzeitig anwesende Kinder ab zwei Jahren und sechs Monaten in Aussicht gestellt. In der Zahl der Kindergartenplätze sind fünf Plätze, in der Zahl der Krippenplätze sind drei Plätze für Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder erhalten.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, den Bedarf von 75 gleichzeitig anwesenden Kinder ab zwei Jahren und sechs Monaten und für 24 gleichzeitig anwesende Kinder ab einem Jahr anzuerkennen. In der Zahl der Kindergartenplätze sind fünf Plätze, in der Zahl der Krippenplätze sind drei Plätze für Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder enthalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.04.2025 09:12 Uhr