Einzelhandelsprojekt "Am Wasserturm" - Bebauungsplan Nr. 7 „Burgerfeld“ der Stadt Herrieden - Abwägungsbeschluss und V+E-Plan


Daten angezeigt aus Sitzung:  77. Stadtratssitzung, 04.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 04.06.2025 ö 7

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ beschlossen.

Anlass der Planung ist der Wunsch einer Einzelhandelsentwicklung im Norden von Herrieden. 
Ziel ist es, das bestehende Nahversorgungsangebot im Südosten des Stadtgebietes mit einer weiteren Einkaufsmöglichkeit im nordwestlichen Teil zu ergänzen. Der geplante Einzelhandel dient vor allem zur Nahversorgung der bestehenden Wohngebiete im Herrieder Westen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung liegt am nördlichen Ortsrand von Herrieden, südlich der Straße „Am Wasserturm“ und westlich der Staatsstraße 2248 „Ansbacher Straße“. 
Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 1,5 ha.
Von der Änderung sind die Flurstücke 622 (teilw), 622/1, 623, 624, 625 und 626 Gemarkung Herrieden, von der Erweiterung sind Teilflächen der Flurnummern 1667/76, 1667/27 (Ansbacher Straße), Gemarkung Herrieden und Teilflächen der Flurnummern 126 (Am Wasserturm), 125 (Staatsstraße 2248), Gemarkung Hohenberg, betroffen.

In seiner Sitzung am 11.10.2023 hat der Stadtrat den Entwurf der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 30.11.2023 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 19.10.2023 bekannt gemacht.

In der Sitzung vom 23.10.2024 erfolgte die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen. Der Stadtrat fasste folgenden Beschluss: 
  1. Für die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ erfolgt ein Verfahrenswechsel vom beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zum regulären Aufstellungsverfahren gemäß § 2 BauGB. Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren i.V. mit § 12 BauGB als Vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgesetzt. 
  2. Der Stadtrat stimmt den formulierten Abwägungsvorschlägen gemäß den Abwägungstabellen, die als Anlagen Bestandteil des Beschlusses sind, mit Stand vom 23.10.2024 zu und kommt zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ vorgebrachten Hinweise hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. 
  3. Der Stadtrat billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 23.10.2024 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  4. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.
  5. Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  6. Der Stadtrat bekräftigt den Beschluss, dass ein Kreisverkehr im Zuge der Einzelhandelsentwicklung weiterverfolgt wird. Die Finanzierung des Kreisverkehrs – auch in Hinblick auf eine möglicherweise erst nachträgliche Realisierung des Kreisverkehrs - muss bis zum Abschluss des Durchführungsvertrages abgestimmt werden. 

Der Entwurf zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ mit Stand vom 23.10.2024 lag in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 15.01.2025 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 21.11.2024 bekannt gemacht.

In der Zwischenzeit erfolgten außerdem Abstimmungen und Beratungen zum Kreisverkehr und zum Durchführungsvertrag.  
In nicht-öffentlicher Sitzung am 07.05.2025 hat der Stadtrat dem Entwurf des Durchführungsvertrages zugestimmt. Der Durchführungsvertrag wurde zwischenzeitlich geschlossen. Bestandteil des Durchführungsvertrags ist der Vorhaben- und Erschließungsplan. Dieser ist im RIS veröffentlicht. 

Eine Kostenbeteiligung für die Querungshilfe in der Straße „Am Wasserturm“, die entsprechend den Planungen für die Realisierung eines Kreisverkehres vorgesehen wird, hat der Projektierer vertraglich zugesichert. EDEKA hat gegenüber der Stadt Herrieden schriftlich Gesprächsbereitschaft hinsichtlich einer Kostenbeteiligung im Falle einer Realisierung des Kreisverkehrs abhängig von der wirtschaftlichen Lage nach Inbetriebnahme des Marktes signalisiert.

In der heutigen Sitzung erfolgt die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gingen von der Bürgerschaft zwei Stellungnahmen ein.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 20.11.2024 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 5 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben.
Frau Barbara Grabner vom Ing.-Büro Heller trägt die eingegangenen Stellungnahmen vor und unterbreitet Vorschläge zur Abwägung. 
Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 04.06.2025 entnommen werden.

Dokumente
Abwägungstabelle Bürger-Beteiligung_250604_anonymisiert (.pdf)
Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung_250604 (.pdf)
Vorhaben- und Erschließungsplan_250507 (.pdf)

Datenstand vom 04.06.2025 10:11 Uhr