Aufstellungs- u. Auslegungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung "Am Martinsberg" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
78. Stadtratssitzung, 02.07.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Nachgang zur Beratung des Stadtrates vom 23.10.2024 zum Bauantrag für Mehrfamilienwohnhäuser am Martinsberg ist nach der Forderung des Landratsamtes eine Einbeziehungssatzung erforderlich.
Am nördlichen Ortsrand von Herrieden soll eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erlassen werden, mit dem Ziel einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen.
Mit dieser Satzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, in direktem Anschluss an die bestehende Bebauung weitere Wohngebäude zu errichten. Hierzu liegt bereits ein Bauantrag für vier Mehrfamilienhäuser vor.
Die Voraussetzungen für dieses Verfahren gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 sind in diesem Fall gegeben.
Der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung sieht für diesen Bereich bereits eine Wohnbaufläche vor. Das Vorhaben ist daher mit der städtebaulichen Entwicklung vereinbar. Außerdem ist keine Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern bestehen keine Anhaltspunkte. Die unvermeidbare Beeinträchtigung des Schutzgutes „Boden“ wird durch entsprechende naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen wieder ausgeglichen.
Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Flurnummer 1431 und eine Teilfläche der Flurnummer 1441 der Gemarkung Herrieden und die Flurnummer 1178 der Gemarkung Hohenberg. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt einer Gesamtfläche von ca. 0,66 ha. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für die Einbeziehungssatzung ergibt sich aus dem Plan vom 02.07.2025.
Bei der Aufstellung der Satzung können die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 angewendet werden. Dabei kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden.
Dokumente
EinbeziehungssatzungAmMartinsberg_250625 (.pdf)
Datenstand vom 26.06.2025 11:22 Uhr