Daten angezeigt aus Sitzung:
52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 21.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 13.11.2024 fand zusammen mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach, dem Landkreis Ansbach, der PI Feuchtwangen, Herrn Willi Heller als Sachverständigen und dem Seniorenbeauftragten Josef Leichs eine Verkehrsschau statt.
Folgende Sachverhalte wurden beraten:
Zum Steinbachwald, Rauenzell – Kreuzungsbereich: S 2249 – AN 55
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Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
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Antrag von Stadträten aus Rauenzell bzw. hinsichtlich des Spiegels ein Antrag eines Rauenzeller Bürgers.
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Zu prüfende Maßnahmen
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Geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Kreuzungsbereich S 2249 – AN 55
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Begründung
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Beim Verlassen der Hofausfahrt ist die Straße Richtung Burgoberbach nicht ausreichend einsehbar. Es kam mittlerweile schon zu einigen brenzlichen Situationen beim Verlassen des Grundstücks über besagte Ausfahrt. Zudem ist der Kreuzungsbereich insgesamt sehr unübersichtlich. Es wurde vor längerem schon das Schild „Radweg Ende“ aufgestellt.
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Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
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2.1.12 Geschwindigkeitsreduzierung in Rauenzell (mindestens im Bereich Am Steinbachwald),
unter Beibehaltung der geltenden Vorfahrtsregeln
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Ergebnis der Verkehrsschau
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Tempo 30?
Verkehrsspiegel?
Wie ist das Problem mit dem Radweg zu lösen?
Von Velden kommend Stoppschild anstelle Vorfahrt achten?
Tempo 30 wird hier seitens des Landratsamtes und des Staatlichen Bauamtes nicht als notwendig erachtet. Ein Verkehrsspiegel für das Anwesen „Zum Steinbachwald 20“ wird als realisierbar erachtet. Hier soll mit dem Antragssteller noch der genaue Standort besprochen werden. Sonstige Änderungen finden keine Zustimmung.
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Vordere Gasse 32 – St 2248
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Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
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Antrag von Anwohnern
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Zu prüfende Maßnahme
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Anbringen eines Verkehrsspiegels zwischen Hausnummern 27 und 29
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Begründung
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Hinter dem Gebäude befindet sich ein Hof für die PKWs der 6 Wohnungen.
Aufgrund der Kurve sowie dem Längsparkstreifen ist beim Ausfahren aus dem Hof die Sicht stark begrenzt (vor allem, wenn Transporter oder SUVs parken). Ein Verkehrsspiegel (beidseitig) gegenüber zwischen den Hausnummern 27 und 29 kann eine Verbesserung bringen.
Den Antragsstellern wurde bereits geraten, dass man sich langsam aus der Ausfahrt „heraustasten solle“
Da es in der Vorderen Gasse auch keinen ausgewiesenen Geh- und Radweg gibt, wird auf der Fahrbahn gefahren. Wenn jedoch am Parkstreifen Transporter, SUVs usw. stehen, sind diese für uns ist viel zu spät ersichtlich. Ein Verkehrsspiegel würde zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen.
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Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
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Ergebnis der Verkehrsschau
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Ein Verkehrsspiegel ist seitens des Landratsamtes und der Polizei möglich.
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Den Antragsstellern wurde das Ergebnis mitgeteilt.
Nürnberger Straße
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Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
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- Anträge von Anwohnern
- Gremiumsbeschluss
- Ergebnisse des Lärmgutachtens
- Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
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Zu prüfende Maßnahme
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Temporeduzierung auf 30 km/h, vollständig oder mindestens zwischen 22h und 8h
Rechtssichere Anordnung von Tempo 30
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Begründung
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Die Stadt Herrieden hat auf Grundlage des Verkehrskonzeptes ein Schallschutzgutachten sowie die Ausarbeitung von Lärmschutzmaßnahmen in Auftrag gegeben. Das Schallschutzgutachten vom 13.12.2023 hat für die Nürnberger Straße ergeben, dass insbesondere in der Nacht (22:00-6:00 Uhr) die Auslösewerte für eine Lärmsanierung (54 dB (A) im Wohngebiet) überschritten werden.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h würde laut Aussagen des Gutachters zu einer Lärmreduzierung von durchschnittlich 2,5 dB (A) führen. Dies entspricht der gleichen Wirkung, die bei einer Reduzierung der Verkehrszahlen um 50 Prozent erzielt werden würde (vgl. Maßnahmenmatrix zum Schallschutz). Eine Geschwindigkeitsreduzierung kann damit zu wahrnehmbaren Lärmentlastungen und vor allem auch nachts zu geringeren Lärmspitzen beitragen.
Gleichzeitig wird die Nürnberger Straße von zahlreichen Schulkindern auf dem Weg von und zur Schule gequert. Die Erschließung des Schrotfeldes 15.4 lässt in Zukunft einen weiteren Anstieg des Schülerverkehrs erwarten.
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Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
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Maßnahme 2.1.3: Geschwindigkeitsreduzierung in der Nürnberger Straße
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Ergebnis der Verkehrsschau
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Laut der Einschätzung von Herrn Leisner und Herrn Lechler ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht rechtssicher durchzuführen. Um dies über die Argumentationslinie des Lärmschutzes zu begründen, wäre eine Lärmreduzierung von 3 dB (A) notwendig. Der Aspekt der Verkehrssicherheit kann zum einen nicht herangezogen werden, da die Nürnberger Straße sehr gut mit Querungshilfen ausgebaut ist und zum anderen handelt es sich um keinen Unfallschwerpunkt.
Die Argumentation, dass die Anordnung von Tempo 30 in Baden-Württemberg einfacher möglich ist, wird seitens des Landratsamtes dadurch entkräftet, dass es sich bei der StVG und der StVO zwar um bundesgesetzliche Regelungen handelt, jedoch die praktische Handhabung durch landesrechtliche Vorgaben, z.B. Vollzugsbekanntmachungen geregelt wird. Hier werden die Bundesgesetze seitens des Bayerischen Ministerium für Innen, Bau und Verkehr anders ausgelegt als in Baden-Württemberg.
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Ansbacher Str – St 2248
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Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
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- Antrag des Senioren- und Inklusionsbeirats der Stadt Herrieden
- Gremiumsbeschluss
- Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
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Zu prüfende Maßnahme
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Verbesserung der Querungsmöglichkeit (Mittelinsel/Zebrastreifen?) für Fußgänger
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Begründung
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Mit der Entstehung des neuen Wohngebietes am Burgerfeld hat sich das Fußgängeraufkommen erhöht. Gelichzeitig handelt es sich um bei der Ansbacher Straße um eine sehr stark befahrene Straße. Über die Straße am Martinsberg wird das Schulzentrum und die Altstadt für Fußgänger gut erreicht. Eine geeignete Querungshilfe (Mittelinsel? Zebrastreifen?) bildet einen wichtigen Lückenschluss im Fußgängerwegenetz der Stadt Herrieden. (siehe Radverkehrskonzept).
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Empfehlung aus dem Radverkehrskonzept
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1.6.7 Absicherung von Querungen an stark belasteten Straßen; Verbindung zum Radweg herstellen. Bau mehrerer Querungshilfen für den Fuß- und Radverkehr mit den Mindestmaßen von 2,50 Meter x 4 Meter in der Ansbacher Straße, Höhe Am Martinsberg, Höhe Bürgerwaldweg, Höhe Baumteilweg, Höhe Danziger Straße und Höhe Münchener Straße.
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Ergebnis der Verkehrsschau
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Eine Querungshilfe (Zebrastreifen, Ampel, Mittelinsel) ist seitens des Landratsamts Ansbach, der PI Feuchtwangen und des Staatlichen Bauamtes Ansbach denkbar. Hier wird eine Lösung mithilfe einer Bedarfs-Fußgängerampel bevorzugt. Hier erfolgt dann eine Kostenteilung zwischen dem Staatlichen Bauamt (Ampel und Elektrik) und der Stadt Herrieden (Bauliche Maßnahmen, z.B. Gehweganpassungen).
Ein genauer Standort ist noch festzulegen.
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Herrieden, Neunstetterstr., St2249
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Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
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- Antrag des Senioren- und Inklusionsbeirats der Stadt Herrieden
- Unterschriftenliste der Anwohner
- Ergebnisse des Lärmgutachtens
- Diverse Gremiumsbeschlüsse
- Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
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Zu prüfende Maßnahme
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Geschwindigkeitsreduzierung
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Begründung
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Hierzu gibt es bereits einen regen Schriftverkehr zwischen der Stadt Herrieden und dem LRA. Hier wurde von Herrn Leisner gegenüber Herrn Weinmann telefonisch geäußert, dass er hier Punkte hätte, die er gerne besprechen würde.
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Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
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2.2.1 Geschwindigkeitsreduzierung Tempo 50 Neunstetterstraße
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Ergebnis der Verkehrsschau
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Die Vertretbarkeit einer Temporeduzierung wird seitens des Landratsamtes nicht gesehen. Bezüglich der rechtlichen Ausführungen kann auf die Situation in der Nürnberger Straße Bezug genommen werden.
Auch wurden verdeckte Geschwindigkeitsmessungen am Beginn und Ende des Streckenabschnittes durchgeführt die zeigen, dass die Verkehrsteilnehmer dort in der Masse ohnehin nicht die erlaubte Geschwindigkeit von 100 km/h erreichen. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen scheidet mangels Überschreitens bzw. Erreichens der nach der Lärmschutz-Richtlinie-StV vorhandenen Pegelwerte aus. Das Staatliche Bauamt Ansbach hat hierzu anlässlich der Anfrage eine aktuelle Lärmberechnung vorgenommen.
Auch befindet sich hier kein Unfallschwerpunkt und die durchschnittliche Lärmbelästigung begründet keine Temporeduzierung. Bauliche Maßnahmen gehen einer Temporeduzierung vor. Bauliche Maßnahmen können in diesem Fall entweder an den Gebäuden vorgenommen werden. Alternativ könnte laut der Aussage des Staatlichen Bauamtes und des Landratsamtes die Zufahrt zur Melker Straße verschlossen werden.
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Altstadtbereich St 2248/2249 - gesamt
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Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
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- Antrag des Senioren- und Inklusionsbeirats der Stadt Herrieden
- Unterschriftenliste
- Ergebnisse des Lärmgutachtens
- Diverse Gremiumsbeschlüsse
- Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
- Mit Beschluss des Bundesrats vom 05.07.2024 wurde die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) final beschlossen. Mit dieser Novelle verbunden sind einige neue Anordnungsmöglichkeiten für Kommunen u. a. zum Thema Tempo 30.
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Zu prüfende Maßnahme
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Prüfung der bisherigen Anträge zur Temporeduzierung in der Altstadt (Tempo 30)
Rechtssichere Anordnung von Tempo 30
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Begründung
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Dem Schutz von Menschen mit Behinderung und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen durch die Novellierung nun mehr Raum eingeräumt. Die Bewohner des Gabrielihauses und des Marienheims sind Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Menschen, die gleichzeitig aktive Verkehrsteilnehmer in der Altstadt sind. Unter anderem ist zu ihrem Schutz eine Anordnung von Tempo 30 in der Altstadt gewünscht. Bezug wird genommen auf:
Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb, (§ 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 6 StVO); In Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb sind in § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 6 nach dem Wort „Pflegeheimen“ die Wörter „ , Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“ einzufügen.
Im Übrigen greift auch die Ad-hoc-AG Fußverkehrspolitik der Verkehrsministerkonferenz den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen explizit auf. In Anlehnung an eine Empfehlung der AG wird betont, dass die Leichtigkeit aller Verkehrsarten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten ist und die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden der Flüssigkeit des Fahrverkehrs vorgeht. Dabei ist die besondere Schutzbedürftigkeit der nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmenden und der Menschen mit Behinderung besonders zu berücksichtigen.
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Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
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2.1.1 Geschwindigkeitsreduzierung Tempo 30 Altstadt (kompletter Altstadtbereich innerhalb der Stadtmauer)
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Ergebnis der Verkehrsschau
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Zu Tempo 30 im Altstadtbereich: Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist nicht möglich. Zum einen ist gerade in Richtung Stiftsbasilika und Rathaus ein schnelles Fahren nicht möglich und zum anderen liegen die rechtlichen Voraussetzungen (Unfallgefahr) nicht vor.
Bezüglich der oft ungünstigen Routenführung für LKWs besteht die Möglichkeit, über das Innenministerium Kontakt mit Google Maps aufzunehmen. Darüber hinaus plant das Landratsamt die Schilder von Neunstetten kommend zu erneuern, damit die Sperrung des Storchentors für LKW besser wahrnehmbar ist.
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Altstadtbereich – St 2249 - Herrnhof
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Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
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- Antrag des Senioren- und Inklusionsbeirats der Stadt Herrieden
- Gremiumsbeschluss
- Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
- Vorplanungen durch Stadtplanungsbüro
- Bezugsfälle im Landkreis Ansbach (z.B. Witzmannsmühle)
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Zu prüfende Maßnahme
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Erhöhung der Fußgängersicherheit durch Verbreiterung der vorhandenen Gehwege
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Begründung
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Die vorhandenen Gehwege sind an manchen Stellen so schmal, dass Menschen mit Rollatoren und Kinderwagen auf die Straße wechseln müssen.
- an der Stiftsbasilika: Bei einer Lösung mit einem durchgängigen Gehweg von 1,50 m verbleibt eine Restfahrbahnbreite von 4,5 m. Dies würde für den Begegnungsverkehr PKW/PKW ausreichen
- an der Stadt und Pfarrbücherei – siehe nachfolgende Skizzen
- am Rathaus – siehe nachfolgende Skizzen
- an der Stadtmauer beim Übergang in den Herrnhof/Bahnhofstraße – siehe nachfolgende Skizzen
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Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
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1.1, 1.2, 1.3 Schaffung eines durchgängigen, adäquaten Gehsteigs
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Ergebnis der Verkehrsschau
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Zur Verbreiterung der Gehwege: Beim Gespräch im Stadtschloss zeigten sich sowohl Landratsamt Ansbach als auch das Staatliche Bauamt grundsätzlich offen für eine Verbreiterung. Entsprechende Pläne sollten erstellt werden.
Bei der Ortsbesichtigung stieg die Skepsis für eine solche Lösung, resultierend vor allem aufgrund der geringen Durchfahrtsbreite und schlechten Sichtverhältnisse. Das Ing.-Büro Heller prüft aktuell die Umsetzungsmöglichkeiten.
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Altstadtbereich – St 2249 - Bahnhofstraße
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Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
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- Antrag des Senioren- und Inklusionsbeirats der Stadt Herrieden
- Vielfach gefordert bei der Seniorenumfrage der Stadt Herrieden
- Gremiumsbeschluss
- Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
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Zu prüfende Maßnahme
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Verbesserung der Querungsmöglichkeit (Mittelinsel/Zebrastreifen?) für Fußgänger
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Begründung
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An dieser Stelle quert der Fußweg um die Altstadt die viel befahrene Straße. Dieser Rundweg wird von Bewohnern des Marienheim, des Gabrielihauses und der KiTa St. Deocar regelmäßig genutzt. Durch die direkt angrenzende St. Gundekar Wohnanlage kommt es zu einem zusätzlichen Fußgängeraufkommen.
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Empfehlung aus dem Radverkehrskonzept
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1.6.4 Absicherung von Querungen an stark belasteten Straßen; Verbindung zum Radweg herstellen. Bau einer Querungshilfe für den Fuß- und Radverkehr mit den Mindestmaßen von 2,50 Meter x 4 Meter in der Bahnhofstraße, Höhe gemeinsamer Fuß- und Radweg Richtung Stadtschloss.
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Ergebnis der Verkehrsschau
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Seitens des Landratsamtes und des Staatlichen Bauamtes ist eine Querungshilfe (Zebrastreifen, Ampel, Mittelinsel) grundsätzlich denkbar. Eine Fußgängerbedarfssignalanlage wird bevorzugt. Hier wäre die Planung zu konkretisieren.
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Zum Steinbachwald, Rauenzell S 2249 – AN 55 gegenüber vom Sportplatz
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Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
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Bau des Radweges
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Zu prüfende Maßnahmen
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Anlage einer Laubbaumreihe am Ortseingang von Rauenzell
Versetzung des Ortsschildes
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Begründung
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Die Stadt Herrieden freut sich sehr, dass der Radweg entlang des Sportplatzes in Rauenzell realisiert werden kann.
Bedauerlicherweise muss hierfür die Hecke nördlich der Staatsstraße weichen.
Um diesen Mangel im Ortsbild zu beheben, möchten wir gerne eine Baumreihe südlich der Abzweigung zum Sportplatz pflanzen. Mit den Grundstückseigentümern sind wir hierzu bereits im Gespräch und stoßen auf grundsätzliches Wohlwollen.
Nun stellt sich die Frage nach dem Abstand, der zur Straße hin notwendig ist.
Nachdem durch den Radweg sich die verkehrliche Gesamtsituation am Ortseingang von Rauenzell grundsätzlich verändert und dieser ja zum Teil direkt an die Straße angrenzt, bitten wir um wohlwollende Prüfung, ob nicht das Ortsschild auf die Höhe der Abzweigung zur westlichen Zufahrt zum Parkplatz des Sportplatzes Richtung ortsauswärts versetzt werden könnte.
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Ergebnis der Verkehrsschau
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Zur Anlage einer Laubbaumreihe: Die Laubbaumreihe kann angelegt werden. Es ist ein Abstand von mindestens 4,50 m einzuhalten und darauf zu achten, dass die landwirtschaftlichen Zufahrten nicht beeinträchtigt werden. Beim Abstand von 4,50 m ist darauf zu achten, dass die Bäume mindestens 1,50 m von der Mulde entfernt sind, damit die Wurzeln im Zuge von Pflegemaßnahmen nicht beschädigt werden.
Zur Versetzung des Ortsschildes: Das Einverständnis des Staatlichen Bauamtes und des Landratsamtes zur Versetzung wie im Plan dargestellt, liegt vor. Es soll jedoch kein Präzedenzfall geschaffen werden.
Voraussetzung ist hierfür jedoch, dass der geplante Radweg beleuchtet wird.
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Röser Straße, Rauenzell S 2249 – AN 55
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Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
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Antrag von Rauenzeller Stadträten
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Zu prüfende Maßnahmen
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Tempo 30 in der Röser Straße
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Begründung
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Verbesserung der Sicherheit für Schulkinder an der Bushaltestelle
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Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
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2.1.12 Geschwindigkeitsreduzierung in Rauenzell unter Beibehaltung der geltenden Vorfahrtsregeln
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Ergebnis der Verkehrsschau
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Tempo 30 wird in diesem Bereich abgelehnt. Bezüglich der Bushaltestelle ist zu überlegen, ob diese verlegt wird. Als möglicher Bereich wird hier der Bereich der Erschließung des neuen Baugebiets gesehen.
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Röser Straße, AN 55 Kreuzungsbereichen: Am Schutz, Am Rösgraben, Kugelmühle
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Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
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Antrag von Stadträten aus Rauenzell
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Zu prüfende Maßnahmen
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Vorfahrtberechtigung für Radfahrer auf Radweg
Anbringung von Furt- bzw. Blockmarkierung
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Begründung
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Gefahrenstellen, an denen es immer wieder beinahe zu Unfällen kommt
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Empfehlung aus dem (Rad) Verkehrskonzept
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Ergebnis der Verkehrsschau
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An den beiden nördlichen Querungen kann den Radfahrern die Vorfahrt eingeräumt werden. Eine entsprechende Beschilderung ist anzubringen.
Am nördlichen Ende der südlichen Stelle beginnt erst der Radweg, weshalb eine Markierung nicht zielführend ist.
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Ortsdurchfahrt Velden, AN55
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Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
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Gremiumsbeschluss
Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
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Zu prüfende Maßnahmen
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- Querungshilfe
- Einfädelspur für Radverkehr
- Radfahr- oder Schutzstreifen
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Begründung
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Eine Vor-Ort-Geschwindigkeitsreduzierung vor dem Ortsteil Velden auf der Kreisstraße AN55 wurde bereits abgelehnt, da eine stufenweise Herabsetzung der Geschwindigkeit vor einer Ortschaft nur dann vorgesehen ist, wenn die Ortstafel (Vz3110) nicht bzw. nicht aus ausreichender Entfernung (100 m) erkennbar ist (vgl. Nr. 7, Zeichen 274, VwV-StVO zu § 41).
Gleichzeitig wurde sich nach der vorhandenen Stellungnahme noch einmal mit der Thematik im Gremium befasst und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Fahrrad-Einfädelspur geprüft werden sollte, ähnlich wie sie in Häuslingen oder Sachsbach umgesetzt wurde.
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Empfehlung aus dem (Rad) Verkehrskonzept
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Ergebnis der Verkehrsschau
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Eine Querungshilfe erscheint an diesem Standort aufgrund der Kosten nicht zeitnah realisierbar.
Eine Einfädelspur für Radverkehr wäre möglich. Hier sind Fördermöglichkeiten zu prüfen und in die entsprechende Planung einzusteigen.
Für einen Radfahr- oder Schutzstreifen wäre ein Modellversuch vorstellbar. Hier sind vorher die baulichen Voraussetzungen durch die Stadt Herrieden zu schaffen.
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Von Verwaltung werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Zum Steinbachwald, Rauenzell – Kreuzungsbereich: S 2249 – AN 55: Anbringung eines Spiegels nach Rücksprache mit Antragssteller
- Vordere Gasse 32 – St 2248: Anbringung eines Spiegels
- Altstadtbereich – St 2249 – Herrnhof: Prüfung der Umsetzbarkeit von breiteren Bürgersteigen
- Kontaktaufnahmen mit Google Maps bezüglich der ungünstigen Routenführung für LKWs
- Zum Steinbachwald, Rauenzell S 2249 – AN 55 gegenüber vom Sportplatz:
- Anlage einer Laubbaumreihe unter Berücksichtigung der Vorgaben
- Planungen zur Beleuchtung des Radweges als Voraussetzung für Einverständnis des Staatlichen Bauamtes und des Landratsamtes zur Versetzung des Ortsschildes
- Röser Straße, AN 55 Kreuzungsbereichen: Am Schutz, Am Rösgraben, Kugelmühle: An den beiden Querungen „Am Rösgraben“ und „Kugelmühle“ wird den Radfahrern die Vorfahrt durch entsprechende Beschilderung eingeräumt.
Zu folgenden Sachverhalten soll eine Aussprache erfolgen, um ggf. weiterführende Beschlüsse zu fassen:
- Ablehnung von Tempo 30 in der Nürnberger Straße
- Fußgänger-Bedarfsampel in der Ansbacher Straße
- Ablehnung einer Temporeduzierung in der Neunstetter Straße
- Ablehnung einer Temporeduzierung im Bereich der Altstadt
- Fußgänger-Bedarfsampel in der Bahnhofstraße
- Einfädelspur für Radverkehr am Ortseingang von Velden
- Schaffung von baulichen Voraussetzungen für Modellversuch für Radfahr- oder Schutzstreifen in Velden
Beschluss
Der BV-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:
- Ablehnung von Tempo 30 in der Nürnberger Straße:
Temporäre Reduzierung auf 30 km/h
(Empfehlung an den Stadtrat)
Abstimmung J:5, N:4
- Fußgänger-Bedarfsampel in der Ansbacher Straße:
Aufstellung einer Bedarfsampel zu Testzwecken.
Abstimmung J:9, N:0
- Ablehnung einer Temporeduzierung in der Neunstetter Straße:
Aufrechterhaltung der Bemühungen um eine Temporeduzierung auf 70 km/h und Verlegung des Ortschildes.
Abstimmung J:9, N:0
- Ablehnung einer Temporeduzierung im Bereich der Altstadt:
Erneute Antragstellung.
Abstimmung J:9, N:0
- Fußgänger-Bedarfsampel in der Bahnhofstraße:
Aufstellung einer Bedarfsampel zu Testzwecken und Überprüfung der baulichen Realisierungen einer Querungshilfe bei einer Sanierung der Straße.
Abstimmung J:8, N:1
- Einfädelspur für Radverkehr am Ortseingang von Velden:
Abstimmung J:9, N:0
- Schaffung von baulichen Voraussetzungen für Modellversuch für Radfahr- oder Schutzstreifen in Velden:
Abstimmung J:9, N:0
Der BV-Ausschuss beauftragt die Verwaltung entsprechend der Ergebnisse der Einzelabstimmungen zu verfahren (ggf. Vorlage im Stadtrat).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.04.2025 09:00 Uhr