Energiestandard Kidz Lebenshilfe
Daten angezeigt aus Sitzung:
30. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses, 04.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Kidz wurde eine vorläufige Berechnung des Energiestandards durchgeführt. Das Gebäude ist gemäß §3 des GEG als Nichtwohngebäude einzustufen. Bei der Errichtung eines solchen Gebäudes ist die Bilanzierung nach Gebäudeenergien Gesetz (GEG) 2024 zu führen. Auch der sommerliche Wärmeschutz ist nachzuweisen. Für das Gebäude wird der Nachweis nach der Novellierung des GEG vom 23.10.2023 geführt. Für das Gebäude wurde durch den Bauherrn mit dem Rahmenkonzept vorgegeben, dass die Erlangung eines Effizienzstandards Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 40 zu erreichen ist, welcher über den Anforderungen des GEG 2024 liegt. Die Berechnungen erfolgten nach DIN-Standardwerten. Der Nachweis kann erst geführt werden, wenn genaue Daten von Baustoffen und Anlagentechnik vorliegen. Aufgelistet die berücksichtigten Grundkonzepte:
- Das Gebäude wird in Holzbauweise ausgeführt, mit vorgehängter Fassade.
- Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über eine Wärmepumpe (zentral für Kidz u. Wohnheim).
- Die Übergabe der Wärme erfolgt über Fußbodenheizung mit elektronischer Regelung über Stellantriebe.
- Die Trinkwassererwärmung erfolgt ausschließlich dezentral über Durchlauferhitzer.
- Die Belüftung erfolgt über eine zentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung.
- Das Gebäude erhält eine PV Anlage. Die Größe (komplette nutzbare Dachfläche) hält die Vorgaben des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (>240m²) ein. Die exakte Größe der PV Fläche wird im Zuge der Haustechnikplanung und Ausführungsplanung ermittelt.
Die Berechnung des Energiestandards sind für die Ratsmitglieder sichtbar im RIS angehängt.
Datenstand vom 11.04.2025 10:25 Uhr