Erhöhung des Basiswerts für die Förderung von Kindertagesstätten
Daten angezeigt aus Sitzung:
20. Stadtratssitzung, 10.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Lt. einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 19.05.2015 hat der Ministerrat eine weitere Verbesserung der finanziellen Ausstattung von Kindertageseinrichtungen beschlossen. Hierzu wird der für die Förderung maßgebliche Basiswert von derzeit 982,06 € auf 1.035,75 € rückwirkend ab 01.01.2015 angehoben. Aufgrund des ursprünglich geltenden Basiswerts ist ein kommunaler Anteil an der Förderung für Kindertagesstätten von 680.423,00 € für 2015 veranschlagt. Die Basiswerterhöhung um 53,69 € (je Kind bei einem Zählfaktor von 1,0 bei einer Buchung von 3-4 Stunden) schlägt unter den gegebenen Buchungszeiten mit weiteren Ausgaben in Höhe von 37.198,00 € zu Buche. Die Erhöhung des Basiswert ersetzt den Qualitätsbonus plus.
Datenstand vom 10.10.2016 08:53 Uhr