Formlose Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
28. Stadtratssitzung, 28.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Formlose Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung des Kellergeschosses für Gewerberäume (Lagerverkauf für gluten- und laktosefreie Produkte) von Tanja Gruber auf Flst. 1420/1, Gemarkung Herrieden, Am Weinberg 7, im Bebauungsplan Nr. 12 „Am Weinberg“, WA-Gebiet.
Die formlose Bauvoranfrage mit umfänglicher Erläuterung liegt in der Sitzung aus und kann von der Verwaltung erläutert werden. Laut Auskunft Frau Gruber sind genügend Stellplätze am Haus vorhanden. Die Nachbarn sind mit der Nutzungsänderung bzw. der Ausführung des Gewerbes einverstanden. Bei Erteilung der gemeindlichen Einvernahme ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Ein Bauantrag ist einzureichen.
Hier die Eckdaten:
- Wochenöffnungszeiten: ca. 16 Stunden, Mi. und Do. von 14.00 bis 18.00 Uhr, Fr. von 10.00
bis 18.00 Uhr
- Verkaufsfläche: ca. 70 m²
- Ladeneingang: rückwärtiger Bereich im Keller (nicht einsehbar)
- Belieferung: 1 x pro Woche per LKW, Verweildauer ca. 15 Min.
- Kundenfrequenz: 3 – 15 Kunden pro Öffnungstag
- genügend Parkplätze auf eigenem Grundstück
- Nachbarn sind selbst Kunden
Beschluss
Der Stadtrat stellt die gemeindliche Einvernahme für die Nutzungsänderung sowie die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich WA-Ausweisung bzw. der Zustimmung zur Ausführung des Gewerbes in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.10.2016 09:01 Uhr