Gebührenkalkulation Wasserversorgung
Daten angezeigt aus Sitzung: 30. Stadtratssitzung, 16.12.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Herrieden) | 30. Stadtratssitzung | 16.12.2015 | ö | 8 |
Sachverhalt
Für die kostenrechnende Einrichtung Wasserversorgung sind kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren zu erheben. Da Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen. Für den vierjährigen Kalkulationszeitraum (2016 bis 2019) beauftragte der Stadtrat mit Beschluss vom 28.10.2015 das Büro Heyder &
Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, Tübingen, mit der Erstellung der Gebührenkalkulation Wasser. Dipl.-Ing. Peter Heyder erläutert an Hand einer Powerpoint-Präsentation die Kalkulation.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt auf Basis der dargelegten Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2016 – 2019 einen Wasserpreis pro Kubikmeter von 1,82 € ab 01.01.2016 und einen Wasserpreis pro Kubikmeter von 1,89 € ab 01.01.2018. Der Kalkulatorische Zinssatz beträgt 2,5 %, ein Ausgleich der Unterdeckung der vorangegangenen Jahre erfolgt nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
KalkulationWasser (.pdf)
Datenstand vom 10.10.2016 09:05 Uhr