Neubau eines Wohnhauses mit sieben Eigentumswohnungen, Carports und Stellplätzen
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 09.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau eines Wohnhauses mit sieben Eigentumswohnungen, Carport und Stellplätzen von Johann Buckel Bau-GmbH auf Flst. Nrn. 91/7, 91/27, Gemarkung Hohenberg, Klingenfeld 7, im Bebauungsplan „Klingenfeld“.
Im Bebauungsplan ist für die Flst. Nrn. 91/7, Gemarkung Hohenberg, eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen, einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7 vorgesehen. Das Wohnhaus wird auf Flst. 91/7 mit einer Größe von 862 m² und auf dem Flst. 91/27 (wurde neu gebildet) mit einer Größe von 235 m², gesamt 1.097 m², errichtet. Somit reichen GRZ und GFZ aus.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
- Überschreitung der Baugrenze nach Osten um ca. 4,50 m.
Errichtung von Carports und Stellplätzen außerhalb der festgesetzten Fläche.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt den Bauantrag zur Kenntnis. Die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der o.g. Punkte wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2018 11:55 Uhr