Deckblatt Nr. 19 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich östlich der Schwabedastraße und Deckblatt Nr. 8 zum Bebauungsplan Nr. 4 für einen Teilbereich östlich der Schwabedastraße zur Errichtung von Einzelhandelsflächen, Stadt Ansbach
Mit Schreiben vom 07.05.2015, eingegangen am 12.05.2015, teilte das Amt für Stadtentwicklung Klimaschutz der Stadt Ansbach mit, dass diese beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 4 durch das Deckblatt Nr. 8 sowie den Flächennutzungsplan durch das Deckblatt Nr. 19 zu ändern. Anlass ist die geplante Errichtung von Einzelhandelsflächen östlich der Schwabedastraße durch einen Investor. Der wirksame Flächennutzungsplan soll parallel durch das Deckblatt Nr. 19 geändert werden.
An der Rettistraße östlich der Schwabedastraße plant ein Investor die Errichtung von Einzelhandelsflächen. Im derzeitigen Bestand waren ein nicht mehr „zeitgemäßer“ Lebensmitteldiscounter, eine Spielhalle und verschiedene Handwerks- bzw. Dienstleistungsbetriebe eingemietet. Die derzeitigen Mieter haben im 1. Quartal 2015 das Objekt geräumt. Ein Planungsbüro hat für den Investor die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes beantragt, um eine Neuordnung mit Sondergebietsausweisung zu ermöglichen.
Das Areal umfasst das Flst. 2227, Gemarkung Ansbach, sowie die im Westen an das Flst. angrenzende Schwabedastraße bis zur Straßenmitte mit einer Gesamtfläche von ca. 1,1 ha.
Der Geltungsbereich der Änderung wird wie folgt abgegrenzt: Im Süden durch die Rettistraße und anschließender Wohnbebauung, im Westen über die Schwabedastraße durch das bestehende Mischgebiet mit Einzelhandelsnutzung nördlich der Rettistraße und anschließender Wohnbebauung und im Norden und Osten durch das bestehende eingeschränkte Gewerbegebiet.
Die bestehende Bausubstanz wurde komplett abgebrochen werden. Anschließend sollen Einzelhandelsflächen mit folgenden Nutzungen/Verkaufsflächen entstehen:
- Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) mit ca. 1.519 m² Verkaufsfläche
- Bäcker/Café mit ca. 150 – 200 m²
- drei Fachmärkte mit ca. 450 – 750 m² Verkaufsfläche (Drogeriemarkt, Biofachmarkt mit Bistro.
Anstelle des dritten Fachmarktes sind zurzeit eine Bankfiliale, eine Apotheke und ein
Lottogeschäft geplant).
Aus landesplanerischer Sicht wird seitens der Regierung von Mittelfranken ein Raumordnungsverfahren nicht für erforderlich gehalten.
Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.