Einfriedungen von Kinderspielplätzen im Gemeindegebiet
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 09.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei der sicherheitstechnischen Überprüfung von Kinderspielplätzen wurden durch den TÜV-Sachverständigen Mängel bezüglich der Einfriedung an verschiedenen Spielplätzen festgestellt. Die vorhandene Rundholzabgrenzung als Einfriedung ist unzureichend. Nach DIN EN 1176-1 sind als Abgrenzung zu den öffentlichen Verkehrsflächen Zaunanlagen mit einer Höhe von 1,20 m anzubringen.
Durch die Firma Eckenweber wurden für die einzelnen Spielplätze Kostenangebote vorgelegt:
Allgemeine Leistungsbeschreibung der Zaunanlage:
- Abbau und Entsorgung der bestehenden Abgrenzung
- Doppelstabgitterzaun feuerverzinkt, Höhe 1.208 mm komplett montiert
- einflügelige Drehflügeltür feuerverzinkt, Breite 1.250 mm, Höhe 1.200 mm
- Türschließer Dictator
- Einhängefeld feuerverzinkt, Breite 3.000 mm, Höhe 1.200 mm
- Alternativ: zweiflügeliges Drehflügeltor feuerverzinkt, Breite 3.000 mm, asymmetrisch geteilt, Gehflügel 1.250 mm, Standflügel: 1.750 mm, Höhe: 1.200 mm
Nach dem Kostenangebot der Firma Eckenweber aus Hohenberg betragen die Gesamtkosten 12.102,30 € brutto.
Finanzielle Auswirkungen
Außerplanmäßige Aufwendungen, Deckung über HHSt.: 6300.9526 (Nichtinanspruchnahme 2015)
Beschluss
Der Auftragsvergabe an die Firma Eckenweber aus Hohenberg zur Errichtung von Zaunanlagen an den Spielplätzen in den Ortsteilen Böckau, Brünst, Gräbenwinden, Lattenbuch und Herrieden Baumteilweg mit Gesamtkosten von 12.102,30 € brutto wird zugestimmt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2018 11:55 Uhr