In der Sitzung vom 29.07.2015 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, nach erfolgter Detailabstimmung mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), den Zuwendungsantrag für das Projekt „Sanierung und Nachnutzung des Stadtschlosses Herrieden“ erstellen zu lassen. Ein entsprechendes Koordinierungsgespräch fand am 20.08.2015 mit Vertretern
a) des BBSR im BBR (Zuwendungsgeber/Bewilligungsbehörde für Nationale Projekte des Städtebaus),
b) der Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern (baufachliche Prüf- und Aufsichtsbehörde),
c) der Regierung von Mittelfranken (Städtebauförderung, Landesfördergeber),
d) dem Vorsitzenden des „Initiativkreises Stadtschloss“,
e) des Sanierungs- und Stadtplanungsbüros der Stadt Herrieden,
f) der Fa. ConTech GmbH (Erstellung Realisierungskonzept und Vorplanung) und
g) der Stadtverwaltung,
im Rathaus von Herrieden statt. Zentrale Punkte der Besprechung waren eine Einführung in das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“, die Vorstellung des Vorhabens „Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss Herrieden“ mit den dafür erforderlichen Maßnahmen, die Finanzierung, Inhalte des Zuwendungsantrags und das weitere Vorgehen mit entsprechender Zeitschiene.
Von den grob geschätzten Gesamtkosten von 18 Mio. Euro werden idealerweise exakt 6,75 Mio. Euro auf die Bundesförderung entfallen. Die bei dem Treffen anwesenden Fachleute teilen die Auffassung, dass aufgrund des derzeitigen Projektstatus eine hinreichend genaue Zuordnung von Teilprojekten nicht möglich ist. Insofern ist derzeit eine Abgrenzung der Teilprojekte nach Kostenaspekten für den Zuwendungsantrag nicht zielführend. Dies kann im weiteren Planungsprozess nach Fertigstellung der Leistungsphase drei erfolgen, wenn erste belastbare Kostenschätzungen vorliegen. Im Zuwendungsantrag wird somit das Gesamtprojekt (derzeitiger Planungsstand, Grobkostenschätzung über alle Bereiche, Gesamtprojektterminplan) dargestellt.
Der Zuwendungsbescheid wird daher voraussichtlich unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Zuordnung der Teilprojekte stehen. Im Rahmen der Leistungsphase 3 Gebäude und Freianlagen sowie 1 bis 3 der Fachingenieurleistungen werden dann die Grundlagen für die in die Bundesförderung aufzunehmenden Teilprojekte erarbeitet. Diese Zuordnung kann nach heutiger Terminplanung im Herbst 2016 erfolgen.
Im Zuwendungsverfahren wird unterschieden zwischen beteiligten Dritten (Eigentümer/Land) sowie unbeteiligten Dritten (Stiftungen, etc.). Mittel von unbeteiligten Dritten werden dem kommunalen Eigenanteil zugerechnet, während Mittel beteiligter Dritter auf das gemeinsame Budget von Kommune (1/3) und Bund (2/3) aufaddiert werden.
Bestandteil des Zuwendungsantrages ist ein Komplementär-Finanzierungsbeschluss des Stadtrates von Herrieden mit dem Inhalt, dass die Stadt Herrieden die Mittel für die Finanzierung des kommunalen Anteils in Höhe von 2,25 Mio. Euro in den Jahren 2016, 2017 und 2018 haushaltstechnisch bereit stellen kann und dies im Haushalt seinen Niederschlag findet. Folgende Ansätze sind demnach in die künftigen Haushaltsjahre aufzunehmen:
Zuwendung: Anteil Stadt:
- Haushaltsjahr 2016: 0,75 Mio. Euro 0,38 Mio. Euro
- Haushaltsjahr 2017: 1,50 Mio. Euro 0,75 Mio. Euro
- Haushaltsjahr 2018: 2,25 Mio. Euro 1,13 Mio. Euro
Summe: 4,50 Mio. Euro 2,25 Mio. Euro
Nicht von der Bundesförderung erfasste Teilprojekte sind von dem Fertigstellungstermin 2018 ausgenommen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Gesamtmaßnahme zeitnah fertiggestellt wird. Als realistisch wird hier ein Zeitrahmen bis 2022 erachtet.