Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Daten angezeigt aus Sitzung:
25. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 19.01.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Herbert und Evelyn Grimm auf Flst. 220/3, Gemarkung Neunstetten, Bebauungsplan Nr. 5 „Eulersfeld“.
Die Befreiung für die Dachform wurde bereits in Aussicht gestellt.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Neubaus werden nunmehr beantragt.
- Wohnhaus mit einem Walmdach (DN 20°) anstelle eines Sattel- oder Pultdaches (DN 40°)
- Überschreitung der Baugrenze nach Osten um 3 m.
- (Diese Befreiung wurde nicht textlich beantragt war jedoch zeichnerisch ein Bestandteil der Bauvoranfrage. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Befreiung vertretbar, da auf dem Baugrundstück ein 6 m breiter Grünstreifen angelegt ist).
- Erläuterungen können ggf. in der Sitzung erfolgen.
Die Befreiungen für die Dachform sowie Überschreitungen der Baugrenzen wurden des Öfteren bereits erteilt. Bezugsfälle sind vorhanden.
Die Verwaltung wird zukünftig die Antragsteller darauf hinweisen, dass sämtliche Befreiungen genau zu definieren und zu beantragen sind (textliche Eingabe, nicht nur Pläne). Diese dann in Aussicht gestellten Befreiungen sind für den eingereichten Bauantrag bindend.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der geänderten Dachform und der Überschreitung der Baugrenze um 3 m nach Osten (Grünstreifen). Die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Eingrünung (Grünordnungsplan) sind einzuhalten. Das Risiko für evtl. entstehende Schäden am Wohnhaus, die von
Pflanzungen verursacht werden könnten, ist vom Eigentümer selbst zu übernehmen. Die Dacheindeckung muss in roter Farbe erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.12.2017 11:25 Uhr