Haushalt 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Stadtratssitzung, 24.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 33. Stadtratssitzung 24.02.2016 ö 5

Sachverhalt

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf 2016 wurde in fünf Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses am 03.11., 02.12.2015, 18.01., 15.02. und 24.02.2016 vorberaten. Die sich in diesen Sitzungen ergebenden Änderungen wurden in das Werk eingearbeitet. Den Mitgliedern des Stadtrates wird im Vorfeld jeweils ein Exemplar in Papierform zugestellt. Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2016 die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Haushaltsplan 2016 mit all seinen Anlagen zu beschließen.
Herr Brandl verliest seine Haushaltsrede, die als Anlage dem Protokoll beigefügt ist.

Der Erste Bürgermeister erläutert den Haushalt 2016.

Rechtliche Würdigung

Aufgrund der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen ist gemäß Art. 71 Abs. 2 GO die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtvolumen: 27.693.955,00 € (Vorjahr: 25.541.575,00 €)

Diskussionsverlauf

Stadtratsmitglied Stefan Horndasch schlägt aus wirtschaftlicher Sicht vor, den Haushaltsplan künftig elektronisch zu versenden und nicht mehr in Papierform.

Beschluss

Der Haushalt der Stadt Herrieden für das Jahr 2016 wurde im Finanz- und Personalausschuss und im Stadtrat besprochen.
Der Stadtrat von Herrieden beschließt die Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen:

Haushaltssatzung

der Stadt Herrieden

Landkreis Ansbach
für das Haushaltsjahr 2016


Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Herrieden folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                         19.491.905 €

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                           8.202.050 €
ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf    
                                                                    1.973.860 € 

festgesetzt.
§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
       a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)       365 %
       b) für die Grundstücke (B)                                         365 %

  1. Gewerbesteuer                                                          305 %


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
                                                                     400.000 €

festgesetzt.
§ 6

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2015 - 2019 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2016.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

Herrieden, den 24.02.2016
Stadt Herrieden

Brandl
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Dokumente
Haushaltsrede 2016 (.pdf)

Datenstand vom 10.10.2016 09:12 Uhr