Haushalt 2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Stadtratssitzung, 24.02.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf 2016 wurde in fünf Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses am 03.11., 02.12.2015, 18.01., 15.02. und 24.02.2016 vorberaten. Die sich in diesen Sitzungen ergebenden Änderungen wurden in das Werk eingearbeitet. Den Mitgliedern des Stadtrates wird im Vorfeld jeweils ein Exemplar in Papierform zugestellt. Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2016 die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Haushaltsplan 2016 mit all seinen Anlagen zu beschließen.
Herr Brandl verliest seine Haushaltsrede, die als Anlage dem Protokoll beigefügt ist.
Der Erste Bürgermeister erläutert den Haushalt 2016.
Rechtliche Würdigung
Aufgrund der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen ist gemäß Art. 71 Abs. 2 GO die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtvolumen: 27.693.955,00 € (Vorjahr: 25.541.575,00 €)
Diskussionsverlauf
Stadtratsmitglied Stefan Horndasch schlägt aus wirtschaftlicher Sicht vor, den Haushaltsplan künftig elektronisch zu versenden und nicht mehr in Papierform.
Beschluss
Der Haushalt der Stadt Herrieden für das Jahr 2016 wurde im Finanz- und Personalausschuss und im Stadtrat besprochen.
Der Stadtrat von Herrieden beschließt die Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt Herrieden
Landkreis Ansbach
für das Haushaltsjahr 2016
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Herrieden folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.491.905 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.202.050 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
1.973.860 €
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern, werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 365 %
b) für die Grundstücke (B) 365 %
- Gewerbesteuer 305 %
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
400.000 €
festgesetzt.
§ 6
Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2015 - 2019 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2016.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
Herrieden, den 24.02.2016
Stadt Herrieden
Brandl
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Dokumente
Haushaltsrede 2016 (.pdf)
Datenstand vom 10.10.2016 09:12 Uhr